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Montag, 27.09.2010:
1000 Euro "Kopfgeld" für jede Frau
Würzburg. In einer Diskothek mit ganz "normalem" Publikum junge Frauen für die Prostitution anzuwerben sei relativ einfach, sagte leicht erschüttert Jugendrichter Peter Wohlfahrt am Donnerstag nach einem Prozess, in dem es u.a. um versuchten Menschenhandel ging.
Das habe ganz offensichtlich damit zu tun hat, dass Sex immer mehr zur Ware und zur Freizeitbeschäftigung wird, die nichts mehr mit Gefühl und Beziehung zu tun hat. Deswegen hätten es Leute aus dem Rotlicht-Milieu auch verhältnismäßig leicht, junge Frauen zu finden, die "ja" sagen zum Geldverdienen auf der Sex-Schiene: Weil sie damit, wenn auch ohne Bezahlung, bereits vertraut sind.
Vor dem Jugendschöffengericht stand ein 18 jähriger aus Montenegro, der in einer Würzburger Diskothek eine damals 19-Jjährige aus dem Landkreis Main- Spessart als "Empfangsdame" für einen FKK-Club in Böblingen angeworben hatte. Tatsächlich sollte die dort allerdings Freiern zu Diensten liegen. Von seinen Auftraggebern, überwiegend Landsleute vom Balkan, waren dem Angeklagten pro Frau 1 000 Euro "Kopfgeld" versprochen worden.
Der jungen Frau, bei der zur Überraschung des Richters zunächst mal überhaupt keine Alarmglocken schrillten, ist aber noch rechtzeitig bewusst geworden, dass sie in dem Club nicht nur am Empfang stehen soll und deswegen hat sie die Reise in das Bordell auch gar nicht angetreten. Es folgten Drohungen: Man werde ihr Finger und/ oder Zunge abschneiden und den Hunden vorwerfen. Eine weitere Drohung war, ihrer Schwester etwas antun. Sie ließ sich dennoch nicht einschüchtern
Dass der 18-Jährige aus Montenegro, es soll sein erster Vermittlungsversuch gewesen sein, ein Geständnis abgelegt hat, rettete ihn - nach zehn Monaten Untersuchungshaft - zunächst einmal vor einer Freiheitsstrafe. Das Jugendstrafrecht gibt die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen zunächst einmal die Verhängung einer ganz konkreten Strafe auszusetzen, obwohl das Gericht in dem Fall den Angeklagten der Körperverletzung, Bedrohung und des bandenmäßigen versuchten Menschenhandels schuldig sprach.
Bei seinem "Entgegenkommen" ist das Gericht auch davon ausgegangen, dass der junge Mann, was für ihn zumindest höchst unangenehm sein wird, demnächst im Prozess gegen die inhaftierten Hintermänner aus dem Rotlicht- Bereich, vor denen er sich glaubhaft fürchtet, als Zeuge aussagt. Das bedeute, so der Jugendrichter, dass er sich zu seiner eigenen Sicherheit ein neues Umfeld suchen und die Brücken zu diesem Bekanntenkreis endgültig abbrechen muss.
Die Liste der Auflagen für die zweijährige Bewährungszeit ist lang: Der Verurteilte muss ein Anti-Aggressions-Seminar absolvieren, darf ein Jahr lang keinen Alkohol konsumieren und muss sich unregelmäßiges Überprüfen der Abstinenz gefallen lassen.
Eine Würzburger Diskothek darf er ein Jahr lang nicht mehr aufsuchen und er muss auch das Umfeld dieser Disko mit einem Mindestabstand von 500 Metern meiden. Zügig muss sich der junge Mann um einen Job bemühen, solange er keinen findet, sind wöchentlich 20 Stunden soziale Hilfsdienste fällig, insgesamt 240.
Sobald der 18-Jährige gegen eine der Auflagen verstößt, wird das Jugendschöffengericht in derselben Besetzung über eine Strafe entscheiden und das bedeute in dem Fall, so der Jugendrichter, mit Sicherheit ab 18 Monate aufwärts und zwar zum Absitzen, ohne Bewährung.
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