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Freitag, 30.07.2010:

Akte Riemannstraße 52 geschlossen: Freistaat verlangt keine Fördermittel zurück

Leipzig. Der Freistaat Sachsen will im Fördermittel-Skandal um die Leipziger Riemannstraße 52 kein Geld zurückverlangen. Die Forderungen des Landesrechnungshofes, der eine unrechtmäßige Subventionierung von einer Million Euro sah, laufen so ins Leere.

Sieglinde B. - eine aus München stammende Rechtsanwältin - kann sich nun gleich doppelt freuen. Erstens bei der Leipziger Riemannstraße 52. Wie berichtet, hatte der Landesrechnungshof Ende 2009 eine unglaubliche Falschförderung bei dem Gründerzeithaus kritisiert. Dies habe Sieglinde B. ermöglicht, "aus dem Weiterverkauf der geförderten Wohnungen einen Überschuss von fast 600000 Euro zu erzielen". Das Innenministerium ließ den Fall daraufhin prüfen. Schnell kam es für die beteiligten Landesbehörden sowie für die Sächsische Aufbaubank zu dem Ergebnis, es müsse kein Geld von Sieglinde B. zurückverlangt werden. Zwar habe es im Bewilligungsverfahren viele Fehler und von Sieglinde B. mal unwahre Angaben gegeben. Dies sei aber unerheblich.

Offen geblieben war zuletzt nur noch eine Förderung durch die Stadt Leipzig - über 181000 Euro. Wie die LVZ jetzt erfuhr, sieht die Landesregierung aber auch da keinen Anlass für Konsequenzen. Staatssekretär Michael Wilhelm teilte dem Rechtsausschuss des Landtages mit, auch bei dieser Bewilligung am 26. Juni 1996 habe es einen "Mangel" gegeben. Die angewandte Fördervorschrift sei nämlich schon fünf Tage zuvor außer Kraft getreten. Dennoch habe die Zahlung "dem Grunde und der Höhe nach den einschlägigen Städtebauförderrichtlinien" entsprochen. Damit sei die ganze Sache aus Sicht des Freistaates erledigt.

Trotzdem drohte Sieglinde B. kürzlich noch einmal Ungemach. Allerdings in anderer Sache. Am Dresdner Amtsgericht läuft seit Monaten ein Prozess gegen zwei Leipziger Journalisten, die als freie Autoren an Beiträgen von "Spiegel" und "Zeit-Online" zum so genannten Sachsensumpf beteiligt waren. Die Reporter sind wegen Verleumdung angeklagt. So sollen sie behauptet haben, der heutige Ehemann von Sieglinde B. - ein einstmals hochrangiger Leipziger Richter - sei durch frühere Zwangsprostituierte als Freier in einem Leipziger Bordell wiedererkannt worden.

Der Richter bestreitet, jemals in dem Bordell gewesen zu sein, und lässt sich als Nebenkläger von seiner Frau anwaltlich vertreten. Pikant wurde die Sache nun, weil die Verteidigung vergangene Woche beantragte, Sieglinde B. in den Zeugenstand zu rufen. Sie solle über das "Erotik-Massage-Studio Fantasia" in der Münzgasse 11 aussagen, das erst durch eine Polizeirazzia im Oktober 2000 geschlossen wurde. Die Münzgasse 11, das Nachbarhaus der Riemannstraße 52, hatte Sieglinde B. schon 1992 für 400.000 D-Mark erworben. Obwohl sie in dem Objekt ebenso wohnte wie der Richter, vermietete sie im Januar 1999 Räume im zweiten Stock "zum Betrieb eines Erotik-Massage-Studios mit dazugehörigen Dienstleistungen". Auf eine LVZ-Anfrage, was sie seinerzeit unter "dazugehörigen Dienstleistungen" verstanden habe, schickte Sieglinde B. keine Antwort.

In dieser Woche wurde der Beweisantrag, sie als Zeugin zu hören, vom Dresdner Amtsgericht abgelehnt. Am Mittwoch findet dort bereits der zwölfte Verhandlungstag in dem Journalisten-Prozess statt. Inzwischen haben angesehene Medienverbände wie Reporter ohne Grenzen, Netzwerk Recherche und Deutscher Journalistenverband gegen eine drohende Verurteilung der beiden Reporter protestiert.



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