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Samstag, 28.05.2011:

Angeklagte bis zu drei Jahre ins Gefängnis

Raubüberfall Selbstjustiz im Bockhorner Bordell verurteilt – Beide Beteiligten legen Geständnis ab

Die Angeklagten sind laut Urteil massiv gegen die Bordellbetreiberin vorgegangen. Sie wollten Druck ausüben. Hintergrund der Tat waren finanzielle Gründe.


Bockhorn - Im Prozess gegen die 23 Jahre alte Frau aus Polen und ihren vier Jahre älteren Lebenspartner, die sich wegen eines Raubüberfalls auf ein Bordell in Bockhorn vor dem Oldenburger Landgericht verantworten mussten, sind die beiden Angeklagten am Donnerstag zu Gefängnisstrafen von drei Jahren beziehungsweise zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Einen Mitangeklagten dagegen hatte die Kammer freigesprochen. Er konnte ein Alibi nachweisen.

Von Schuld überzeugt
Bezüglich der 23-Jährigen und ihres Partners war die Kammer aber von der Schuld überzeugt. Die beiden Angeklagten hatten schließlich auch ein Geständnis abgelegt, nachdem die Höhe der zu erwartenden Strafen unter den Prozessbeteiligten abgesprochen worden war. Vorher waren die Vorwürfe noch bestritten beziehungsweise heruntergespielt worden. Den Feststellungen zufolge drangen die Angeklagten am 27. September vergangenen Jahres in das Bockhorner Bordell ein, um massiv gegen die 45-jährige Bordellbetreiberin vorzugehen.

Am Ende nahmen sie Bargeld, Laptops und Schmuck mit. Hintergrund der Tat war ein Kredit, den die 23-jährige Angeklagte der Bordellbetreiberin in Polen vermittelt hatte.


Raten nicht gezahlt
Die 45-Jährige hatte aber nicht die Raten gezahlt, so dass die Angeklagte bezüglich der Zurückzahlung des Kredites in Anspruch genommen worden war. Am Tattag wollte sie Druck auf die Bordellbetreiberin ausüben. Das verlief dann aber brutaler als sie sich das vorgestellt hatte.

Die 45-Jährige war gefesselt und zur Herausgabe von Wertsachen erpresst worden. Nach Auffassung des Gerichtes hätten die Angeklagten Selbstjustiz geübt, was nicht zu dulden sei. Auch wenn die Geldforderungen berechtigt gewesen seien, die Tat selbst sei im höchsten Maße strafbar.

Die Angeklagten, die beide aus Polen stammen und sich in Haft befinden, müssen die am Donnerstag verhängten Strafen nun in Deutschland verbüßen. Anschließend geht es zurück in ihre Heimat nach Polen.



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