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Sonntag, 05.02.2012:
Angeklagter: „Ich bin kein Zuhälter“
Wegen Förderung der Prostitution, Beleidigung und Nötigung hat das Schöffengericht Brilon gestern einen 43 Jahre alten Mann aus dem Raum Olsberg verurteilt. „Ich bin kein Zuhälter”, betonte er. Die ihm zur Last gelegten Beleidigungen räumte er bedauernd ein: „Das würde ich heute nicht mehr machen”, grämte sich der Mann. Nun sitze er „hier wie ein Schwerverbrecher”.
Er habe die Nebenklägerin, die auf den Strich gegangen ist, aus der Gosse geholt. In einem Imbiss habe man sich in 2000 kennengelernt, zum Ende des Jahres sei es zu einer festen Beziehung gekommen. Man habe nicht von Beginn an von Prostitution gesprochen, das sei erst später gewesen. Die Nebenklägerin ging dann wohl in Dortmund auf dem Straßenstrich und später in einer angemieteten Wohnung der Prostitution nach, auch in Kassel und in Brilon.
Amtsgerichtsdirektor Schwens interessierte besonders die berufliche Tätigkeit des Angeklagten ab dem Jahr 2005, da man ihm zu dieser Zeit den Vorwurf der Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht, machte.
Zu dieser Zeit sei er als Fernfahrer tätig gewesen, allerdings immer nur für einen kurzen Zeitraum, dazwischen hätten aber auch immer Zeiten der Arbeitslosigkeit gelegen, berichtete der Mann.
Wiedergutmachung
Auf die Frage, ob er während der Zeit ohne Anstellung Arbeitslosenunterstützung oder Hartz IV erhalten habe, konnte er keine konkreten Angaben machen. „Hat es Sie denn nicht gestört, wenn während Ihrer Abwesenheit fremde Kerle bei Ihnen zu Hause waren?“, fragte der Richter. Prompte Antwort: „Das hat mich nicht interessiert!”
Verteidiger Schmidt bat sowohl Gerichtsdirektor Schwens als auch Staatsanwältin Ruland sowie Rechtsanwalt Siebers, der die Nebenklägerin vertrat, zu einem Gespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach kurzer Fortsetzung der Verhandlung wurde erneut unterbrochen, um ein Gespräch zwischen der Verteidigung und dem Angeklagten ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu ermöglichen.
Als Ergebnis dieses Gespräches verkündigte die Verteidigung, der Angeklagte sei bereit, eine Schadenswiedergutmachung zu leisten und diese in monatlichen Raten der Nebenklägerin zukommen zu lassen. Man einigte sich auf 9000 Euro, die der 43-Jährige in Monatsraten von 150 Euro abzustottern hat. Wenn er pünktlich zahlt, soll ihm, sobald 6000 Euro erreicht sind, der Rest erlassen werden.
Darüber hinaus forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Nach einer Beratung zwischen den beiden Schöffen und dem Richter wurde das Urteil erlassen.
Der Angeklagte wurde zu der geforderten Bewährungsstrafe verurteilt, mit der Auflage, dass er sich während dieser Zeit straffrei zu führen hat.
Auch darf er keinerlei Kontakt mit der geschädigten Nebenklägerin, noch mit deren Familie aufnehmen. Dieses zur Bewährung ausgesetzte Urteil sei nur deshalb gefällt worden, weil der Angeklagte seine Bereitschaft der Schadenswiedergutmachung gezeigt und der Nebenklägerin die unangenehme Zeugenaussage vor Gericht erspart habe.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll dem Angeklagten, der bislang 21 Voreintragungen im Strafregister führt, auch eine Blut- und eine Speichelprobe für das LKA genommen werden.
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