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Donnerstag, 20.05.2010:

Angeklagter kaufte aus Liebe Prostituierte frei

Der Hallenser Matthias W. hatte im Frühjahr 2006 in der 27-jährigen russischen Prostituierten Elena I. seine große Liebe gefunden - und stand am Mittwoch deswegen zum zweiten Mal vor dem Landgericht Halle. Mit 10 000 Euro hatte der 34-Jährige seine Angebetete im März 2006 aus den Fängen ihres russischen Zuhälters in einer Bordellwohnung in der Paracelsusstraße freigekauft.

Doch um die Zahlung kam es noch am gleichen Tag zu einem handgreiflichen Streit mit dem Zuhälter - Matthias W. forderte das Geld zurück, da der Russe einen gefälschten Reisepass statt der richtigen Papiere von Elena I. herausgegeben hatte. Der Zuhälter wurde mit Messerstichen und Knüppelhieben schwer verletzt wurde.

 

Deswegen hatte das Landgericht Halle 2009 Matthias W. und den mitangeklagten 35-jährigen Hamza M. jeweils zu einer dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Bundesgerichtshof kippte das Urteil. Der Hallenser, so die höchsten Richter, habe einen Rechtsanspruch auf die Rückzahlung der 10 000 Euro, denn schon allein die Vereinbarung des Freikaufspreises verstoße gegen die guten Sitten, da die Prostituierte damit als bloßes Objekt behandelt werde. Deshalb sei er - ebenso wie der Mittäter - "nur" wegen versuchter Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen.

 

Aus diesem Grund reduzierte das Landgericht die Haftstrafen am Mittwoch auf jeweils zwei Jahre, für den Mitangeklagten Hamza M. - der zwischenzeitlich in einer anderen Stadt eine kleine Baufirma hat und mit seiner Freundin ein gemeinsames Kind hat - sogar auf Bewährung.

 

Dass Matthias W. damals, mit Axtstielen bewaffnet, zusammen mit Hamza M. in die Bordellwohnung gegangen ist, um das Geld zurückzufordern, tut ihm heute leid: "Es war nicht der richtige Weg." Das Geld, so war in der Verhandlung zu erfahren, habe er bis heute nicht zurück erhalten. Und auch die Liebe zu der Prostituierten hielt nicht. Doch mit einer neuen Partnerin sei er jetzt verlobt.

 

Zurzeit sitzt der früher Drogenabhängige eine langjährige Haftstrafe wegen Hehlerei und Rauschgifthandels in Dresden ab. Wegen des Urteils vom Mittwoch, das mit dieser früheren Haftstrafe von sechseinhalb Jahren in ein Gesamturteil gefasst werden musste, hat Matthias W. nun insgesamt sieben Jahre zu verbüßen.



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