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Donnerstag, 19.05.2011:

Auftragsbrandstifung im Bordell: Zwei Jahre Gefängnis

Wegen schweren Betruges wurde am Mittwoch ein Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er soll im Auftrag eines Bordellbetreibers dessen Haus in Brand gesteckt haben.


Keine Genehmigung für Laufhaus erhalten
Der Ex-Bordellbetreiber soll im November 2006 mit der Bitte auf den angeklagten Friesacher zugekommen sein, dieser solle sein Haus in Brand stecken. Zuvor wollte er aus seinem Bordell ein Laufhaus machen. Laut Staatsanwalt Helmut Jamnig wurden ihm die erforderlichen Genehmigungen aber nicht erteilt, worauf er auf die Idee mit dem Versicherungsbetrug kam.

"Er hat gesagt, er kann es nicht selbst machen, ich habe dann gesagt, ich mache es", erklärte der Mann vor Gericht. Die beiden hatten früher gemeinsam als Türsteher gearbeitet, eine richtige Freundschaft habe sie aber nicht verbunden.

Auftraggeber kassierte Versicherungssumme
Sandro H. soll dem Angeklagten genaue Anweisungen gegeben haben, die dieser auch befolgte: Er fuhr mit dem Fahrrad zu der Adresse im Klagenfurter Stadtteil St. Ruprecht. Die Tür war, wie mit dem Auftraggeber abgesprochen, nur angelehnt.

Der Brandstifter ging ins Haus, nahm die vorbereiteten Benzinkanister und verteilte den Brandbeschleuniger vom ersten Stock über die Stiege ins Erdgeschoß. Dann legte er Feuer und fuhr nach Hause. Dort gab er dem Auftraggeber mit dem Wort "Okay" telefonisch Bescheid, dass das Haus brannte, und vernichtete wie vereinbart die SIM-Karte des Telefons.

Der Auftraggeber hatte nach dem Brand die Versicherungssumme in der Höhe von immerhin fast 300.000 Euro kassiert und sich damit ein neues Bordell gekauft.

Angeklagter: "Habe mir nichts dabei gedacht"
Die Brandstiftung gab der Angeklagte zu, vom Versicherungsbetrug wollte er allerdings nichts gewusst haben. "Ein mutmaßlicher Zuhälter sagt Ihnen, Sie sollen sein Bordell abfackeln, seine Goldgrube zuschütten? Was glauben Sie, mit welchem Zweck?", fragte ihn Richterin Michaela Sanin. Die Antwort: "Ich habe mir nichts dabei gedacht. Ich wusste nicht einmal, dass das ein Bordell ist. Er hat mir gesagt, mir kann nichts passieren."

Die Richterin verurteilte den 39-Jährigen - dieser hätte davon ausgehen können, dass sein Auftraggeber mit der Brandstiftung zu Geld kommen wolle. Das Argument des Angeklagten: "Er hat gesagt, er will das Haus sanieren", quittierte Sanin mit dem Satz: "Ja, das macht man aber mit neuen Tapeten oder legt neue Böden hinein, aber zündet es nicht an."

Der vom Staatsanwalt als "nicht nobelpreisverdächtig intelligent" bezeichnete Angeklagte nahm das Urteil an. Der Ankläger gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.



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