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Samstag, 21.05.2011:
Bekommt dieser Zuhälter (20) nur eine Jugendstrafe
Versuchter Mord, Zuhälterei, Vergewaltigung – es scheint ein normaler Rotlichtprozess zu sein, der am Freitag vor dem Landgericht begann. Doch der Angeklagte ist erst 20 Jahre alt! Seine Anwältin will den Nachwuchs-Luden nach Jugendstrafrecht behandeln lassen.
Irgendwann Ende Mai 2010 soll Ali B. aus einem fahrenden Mercedes heraus auf zwei Kontrahenten gefeuert haben, die am Rückersweg (Hamm) standen. Die beschossenen Zuhälter schweigen, weshalb der Tatzeitpunkt unklar ist.
Neben dem Mordversuch wirft die Staatsanwaltschaft dem stiernackigen jungen Mann vor, drei Mädchen zwischen 17 und 20 Jahren auf den Strich geschickt zu haben. Eine berichtete der Polizei, dass er gedroht habe, er könne „alles“ mit ihr und ihren Eltern machen, wenn sie sich nicht für ihn prostituieren würde.
Die 18-Jährige schaffte daraufhin im Billig-Bordell „Geizhaus“ an, von Januar bis März 2010, täglich von 14 bis 2 Uhr. Zwischen 200 und 400 Euro musste sie jeden Tag abliefern. Als sie nicht genug verdiente, soll er die junge Frau betäubt und vergewaltigt haben.
Eine weitere Frau, erst 17 Jahre alt, soll sich „aus Liebe“ zu Ali B. ebenfalls im „Geizhaus“ angeboten haben. Ihr soll er zu ungeschütztem Oralverkehr geraten haben, das bringe mehr Geld, er brauche ein neues Auto. Eine dritte Frau, 20 Jahre alt, soll er sieben Tage die Woche je 16 Stunden zur Prostitution gezwungen haben. Als er drohte, sie zu töten, wandte sie sich an die Polizei. Der Prozess ist bis August terminiert.
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