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Donnerstag, 06.01.2011:

Bordellbetreiber fürchtet „blaues Wunder“

Landgericht Delmenhorster fühlt sich von Mitglied der Bremer Hells Angels in die Enge getrieben


Feindliche Übernahmen im Rotlichtmilieu? Mitglied der Hells Angels wegen Erpressung vor Gericht – Angeklagter nach längerer Zeit der Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß.


Delmenhorst - Krieg im Rotlichtmilieu: Unter großen Sicherheitsvorkehrungen hat am Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht der Prozess gegen ein Mitglied des in Bremen ansässigen Motorradclubs Hells Angels begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 40-Jährigen Anklage wegen räuberischer Erpressung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Januar 2009 den Betreiber eines Bordells in Delmenhorst bedroht zu haben, um so die Übernahme des Bordells zu erzwingen.

Der 56-jährige Bordellbesitzer sollte den Ermittlungen zufolge dafür eine Entschädigung in Höhe von 15 000 Euro erhalten, bekommen habe er aber nichts. Zu den Vorwürfen schweigt der Angeklagte. Wegen einer brutalen Schlägerei zwischen den ehemals verfeindeten Rockerclubs Hells Angels und Bandidos ist der 40-Jährige wegen Körperverletzung vorbestraft. Weil der Angeklagte am Mittwoch von seinem Schweigerecht Gebrauch machte, musste der 56-jährige Bordellbesitzer, dem das Etablissement abgenommen worden war, als Zeuge aussagen.

„Ich habe Angst vor den Hells Angels“, sagte der Mann. Er habe das Bordell in Delmenhorst für teures Geld renoviert, dann habe er die Nachricht erhalten, dass er es abgeben müsse. Den Prostituierten, die bei ihm gearbeitet hätten, hätte der Angeklagte gesagt, dass ihm sowieso bald alles gehören würde. Und ihm selbst sei klar gemacht worden, dass er ein „blaues Wunder“ erleben würde, falls er das Bordell nicht freiwillig abgeben würde, sagte der Zeuge. „Denk’ an deine Frau“, habe der Angeklagte noch angefügt.

Aus Angst vor Repressalien habe er dann die Schlüssel für das Bordell herausgegeben. Weil er die versprochenen 15 000 Euro Entschädigung aber nicht bekommen habe, sei er zur Polizei gegangen.

Der Verteidiger des Angeklagten stellt die Aussagen und Angaben des Zeugen allerdings in Frage. Wegen Verdunkelungsgefahr war gegen seinen Mandanten Haftbefehl erlassen worden. Nachdem gestern der Zeuge gehört worden ist, fiel dieser Haftgrund weg. Deswegen ist der 40-Jährige seit Mittwoch wieder ein freier Mann. Das Verfahren vor dem Landgericht wird fortgesetzt.



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