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Donnerstag, 20.01.2011:

Bordellbetreiber wegen räuberischer Erpressung angeklagt

Wohnhaus mit Prostituierten weckt Begehrlichkeiten

Delmenhorst · Delmenhorst. Wegen räuberischer Erpressung und Betrugs muss sich derzeit ein Bordellbetreiber vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Der 40-jährige Angeklagte, der als Vollmitglied zu den „Hells Angels“ gehört und in Delmenhorst ein Freudenhaus betreibt, soll laut Ermittlungen Ende Januar 2009 den Betreiber eines Bremer Prostituierten-Wohnhauses zur Herausgabe der Schlüssel zur Immobilie aufgefordert haben. Dabei soll er das mutmaßliche Erpressungsopfer und dessen Frau massiv bedroht haben.

Um der Aufforderung noch mehr Nachdruck zu verleihen, habe der 40-Jährige bei dem Gespräch in dem Delmenhorster Freudenhaus seinem überraschten Gesprächspartner darüber hinaus mitgeteilt, dass dieser für seine Investitionen in die Bremer Immobilie von den „Hells Angels“ 5000 Euro und vom Hauseigentümer 10.000 Euro erhalten. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings davon aus, dass diese Zahlungsofferten gelogen sind und wirft dem Angeklagten deshalb auch Betrug vor.

Auf Gegenliebe bei dem mutmaßlich bedrohten Bremer Geschäftsmann war das Angebot des Angeklagten ohnehin nicht gestoßen. Immerhin soll er in die Renovierung der Bremer Immobilie 45.000 Euro investiert haben, bevor er die dortigen Zimmer einzeln an Prostituierte habe vermieten können.

Obwohl die vorgeworfenen Taten lange zurückliegen, hatte der zuständige Oldenburger Richter erst kurz vor Weihnachten Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr angeordnet. Nachdem Angeklagter und angebliches Opfer an den beiden ersten Prozesstagen ausgesagt hatten, wurde die Vollziehung des Haftbefehls ausgesetzt.

Der Prozess wird am 1. Februar fortgesetzt. Da sich der Angeklagte nicht geständig gezeigt hat, sind vor einem Urteil zahlreiche Zeugen zu hören.



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