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Samstag, 06.08.2011:

Callgirl angezündet: Haftstrafe für brutalen Zuhälter

Mit einem Schuldspruch ist am Donnerstag der Schwurprozess um einen Brandanschlag auf eine Prostituierte am 15. Mai 2010 in Wien-Favoriten zu Ende gegangen. Bogdan N. alias "Cretu" wurde wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt, sein Cousin erhielt wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung acht Jahre Haft."Cretus" Chauffeur ging frei. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.


Der in der Rotlicht-Szene für seine gewalttätigen Aktionen gefürchtete "Cretu" kassierte von Prostituierten, die im Bereich der Linzer Straße ihrem Geschäft nachgingen, regelmäßig sogenanntes "Standgeld". Eine 36-jährige Rumänin weigerte sich jedoch beharrlich, ihm Schutzgeld zu bezahlen. Sie ließ sich auch nicht einschüchtern, als sie "Cretu" zufällig in der Disco traf und dieser zunächst handgreiflich wurde, um seine Forderung zu untermauern.

Nachdem der Zuhälter seinen Cousin, der ihn stets als eine Art Leibwächter begleitet haben soll, aufgefordert hatte, mit einem Feuerzeug das Haar der Frau anzuzünden, schickte er seinen Chauffeur zum Auto, um Benzin zu holen. Dieser kam mit einer Flasche zurück. "Cretus" Cousin soll damit ein Whiskeyglas gefüllt und den Inhalt der Frau ins Gesicht geschüttet haben. Danach soll "Cretu" persönlich die Frau in Flammen gesetzt haben. Dies hatte der Hauptangeklagte im Prozess bestritten, auch sein Verteidiger Rudolf Mayer hatte stets betont, eine Anklage wegen versuchten Mordes sei nicht verhältnismäßig.

Die Tat war an Brutalität jedenfalls kaum zu überbieten: Die Frau dürfte 30 bis 60 Sekunden in Flammen gestanden sein, ehe es ihr gelang, die Flammen einzudämmen, indem sie sich ihre Jacke über den Kopf warf, sich hinfallen ließ und am Boden wälzte. 13 Prozent ihrer Körperoberfläche verbrannten. Zweieinhalb Wochen musste die Frau auf der Intensivstation behandelt werden. Am Donnerstag konnten sich die Geschworenen von den auf Video aufgezeichneten Aussagen der Frau selbst ein Bild machen. Die 36-Jährige lebt mittlerweile in Rumänien.

Das sehr harte Urteil für "Cretu", nach dessen Verkündung in den Zuschauerrängen Schluchzen zu hören war, begründete Richter Roland Weber mit der "generalpräventiven Wirkung". Damit solle klargestellt werden, dass Prostituierte im Rotlichtmilieu "kein Freiwild darstellen". Bogdan N. habe mit "besonderer Brutalität" gehandelt und der Frau schwere Verletzungen zugefügt. Zudem wurde eine Vorstrafe wegen Raubes erschwerend gewertet. Mayer erbat für seinen Mandanten drei Tage Bedenkzeit, sein Cousin nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.



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