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Donnerstag, 13.10.2011:
Er versprach fünf Frauen die große Liebe
Fünf Frauen haben unter ihm gelitten. Sie fielen auf die falschen Versprechungen des 29-jährigen Zuhälters ein. Nur sein Geständnis rettete den Angeklagten jetzt vor einer zweistelligen Freiheitsstrafe.
Wegen Menschenhandel im Zuhältermilieu ist ein 29-Jähriger vom Landgericht Würzburg zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Laut Richter Lothar Schmitt sei die Strafe nur deswegen nicht zweistellig ausgefallen, weil der Angeklagte durch sein Geständnis fünf Frauen die Begegnung mit ihm und die erneute Vernehmung erspart hat. Für die Verhandlung waren mehrere Monate mit über 30 Zeugen angesetzt.Da der Angeklagte die türkische Staatsangehörigkeit hat, nutzt es ihm nicht, dass er in Würzburg geboren ist und immer hier lebte: Ihm droht nach der Strafverbüßung die Abschiebung.Geschäftliche Beziehungen hatte der Mann zu FKK- und anderen Clubs von Kitzingen über Nürnberg, Ingolstadt und Leinfelden bei Stuttgart bis nach Berlin. Die Frauen, einige unter 21 Jahren, wurden telefonisch "engmaschig" überwacht, mussten laufend ihre Freier-Kontakte melden und wurden unter anderem durch SMS zu erhöhtem Umsatz aufgefordert.Fünf Frauen hat der Angeklagte bundesweit und ständig wechselnd an Betriebe im Rotlicht-Milieu vermittelt.Einige überredete er zu dem Job mit Hinweis auf die tollen Verdienstmöglichkeiten, während sich mindestens eine in Absprache mit ihrem Freund freiwillig "beworben" hatte. Das Gericht sei entsetzt darüber, so der Vorsitzende Richter, mit welcher Naivität und Blauäugigkeit bis hin zu grenzenloser Dummheit die Frauen sich ein bisschen was dazu verdienen. So wollten sie zum Beispiel Schulden aus Führerschein und Fahrzeugkauf oder Mietrückstände schnell "abstottern"Zur Masche des Angeklagten gehörte, dass er den jungen Frauen erst die Chance gab, sich in ihn zu verlieben. Danach forderte er sie auf, durch Prostitution die finanzielle Basis für eine größere Wohnung und ein gemeinsames Leben zu schaffen. In einem Fall hat er einer Prostituierten seine Hilfe angeboten, die von ihrem Zuhälter loskommen und aus dem Rotlicht-Milieu aussteigen wollte, sie dann aber sofort für sich auf den Strich geschickt.Mit brennender Zigarette bedrohtDie Frauen, denen ein Verdienst von bis zu 5000 Euro in der Woche versprochen worden war, mussten die gesamten Einnahmen abliefern. Mit Schlägen reagierte ihr Zuhälter auf Versuche, ein paar Scheine vor ihm zu verstecken. Er hielt schon mal den Frauen eine brennende Zigarette ins Gesicht oder drohte, den Familienangehörigen von der Arbeit im Bordell zu berichten. Fürs Aussteigen forderte er Beträge bis zu 10.000 Euro" Ausdruck des Bedauerns"Eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und höchstens sechs Jahren war bei einem Vorgespräch zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft für den Fall vereinbart worden, dass der Angeklagte gesteht. Seine Anwälte benötigten außerhalb des Sitzungssaales knapp eine Stunde, um den Angeklagten dazu zu bewegen.Sein Geständnis, das er dann durch einen seiner Verteidiger vortragen ließ, war ungewöhnlich kurz und ohne Tiefgang:"Mit dem Ausdruck des Bedauerns" räume er alles ein, was ihm vorgeworfen wird. Sein Drogenkonsum habe dazu geführt, er entschuldige sich dafür. Fertig.Ein Kriminalbeamter berichtete, dass alle Zeuginnen nach wie vor große Angst vor dem Angeklagten haben. Fast alle hatten sich vorab bei Gericht mit einem ärztlichen Attest "entschuldigt" oder darum gebeten, nicht in Anwesenheit des Angeklagten aussagen zu müssen.Mit dem Geld seiner Opfer, die sich überwiegend finanziell sanieren wollten, habe der 29-Jährige laut Ermittlern ein klassisches Zuhälter-Leben geführt: teure Klamotten, Sonnenbrillen und einschlägige Accessoires, Drogen "quer durch", vor allem Kokain, und fast täglich Besuche in Spielsalons. "Seine Mädchen" habe er immer wieder aufgefordert, an Freier auch Rauschgift zu verkaufen. Bei der Kripo geht man davon aus, dass der Mann kein Geld gebunkert, sondern alles verjubelt hat. Von einigen Zigtausend Euro ist die Rede.Mit Blick auf sechs Vorstrafen erklärte das Gericht, der Mann habe "vielleicht zu oft" Bewährung erhalten - meist mit der, wie sich später herausstellte, unzutreffenden Begründung, dass die Sozialprognose günstig sei. Acht Monate für eine "handfeste" Aussprache mit dem Türsteher einer Diskothek sind noch offen. Die Strafe kommt zu den fünf Jahren und vier Monaten noch dazu.
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