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Mittwoch, 08.09.2010:

EU-Parlament will Menschenhandel bekämpfen / Strafbarer Bordellbesuch?

Verschleppt, verkauft und ausgebeutet: In Europa werden jährlich mehrere tausend Personen Opfer von Menschenhandel. Von den betroffenen Frauen und Mädchen werden 43 Prozent zur Prostitution gezwungen. Das EU-Parlament will die Kunden dieser Zwangsprostituierten bestrafen. Die FDP hält das für kontraproduktiv: "Die Freier werden sich kaum Ausweispapiere vorlegen lassen."

Das EU-Parlament will den Besuch von Prostituierten unter Strafe stellen, die Opfer von Menschenhandel sind. Die Auschüsse für Bürgerrechte, Justiz und Frauenrechte stimmte am Donnerstag für eine entsprechende Richtlinie (2. September).

Die Abgeordneten versprechen sich von der Maßnahme einen "starken präventiven Effekt". Die Berichterstatterin der liberalen Fraktion, Nadja Hirsch (FDP), hält den Vorschlag hingegen für unrealistisch. "Freier werden sich kaum Ausweispapiere oder Aufenthaltsgenehmigungen vorlegen lassen", kritisierte sie. Da die Freier sich damit auf Nichtwissen berufen könnten, helfe der Vorschlag den Opfern von Menschenhandel nicht.

Hirsch hält eine solche Regelung sogar für kontraproduktiv. Als Zeuge könne ein Freier der Polizei wichtige Informationen liefern. Als Beschuldigter habe er allerdings das Recht, zu schweigen und die Aussage zu verweigern. "Damit gehen in einem Strafverfahren wertvolle Informationen verloren."
Ein europäisches Problem

Laut Europol ist der Handel mit Menschen nach dem illegalen Drogen- und Waffengeschäft die drittgrößte Einnahmequelle der organisierten Kriminalität. "Die Rahmenbedingungen schrecken Menschenhändler und ihre Kunden nicht ab", so ein Sprecher. Der Schengenraum mache es Schleusern leicht, ihre Opfer zu verschleppen. Ohne Grenzkontrollen und Papiere könne oft nicht einmal überprüft werden, woher die Opfer kommen.

Genaue Zahlen fehlen, doch die EU-Kommission schätzt, dass jedes Jahr mehrere hunderttausend Menschen in die EU oder innerhalb der EU verschleppt werden. Die slowakische EU-Abgeordnete Edit Bauer fordert, auf europäischer Ebene gegen den grenzüberschreitenden Menschenhandel vorzugehen.
Kommissionsvorschlag nicht ehrgeizig genug?


Ein entsprechender Opens external link in new windowRichtlinienentwurf der EU-Kommission ging Edit Bauer und ihrer schwedischen Kollegin Anna Hedh nicht weit genug. Auf ihre Initiative hin haben die Ausschüsse für Bürgerrechte, Justiz und Frauenrechte mehr als 200 Änderungen vorgenommen. Die richtlinie soll nun neben der strafrechtlichen Verfolgung von Freiern auch mehr Präventionsmaßnahmen, konsequentere Strafen für Schleuser und Menschenhändler und einen verbesserten Schutz der Opferrechte enthalten.

Nach dem Willen der konservativen und sozialdemokratischen Abgeordneten, die für den Vorschlag stimmten, sollen Opfer von Menschenhandel zukünftig mehr Unterstützung erhalten. Dazu sollen medizinische Versorgung und ein kostenloser Rechtsbeistand ebenso gehören wie die Aufnahme in Zeugenschutzprogramme.
Härtere Strafen


Außerdem wollen die EU-Abgeordneten die Strafen für Menschenhandel in der EU harmonisieren und deutlich verschärfen: Für Menschenhandel zum Zweck von Prostitution, Zwangsarbeit oder Organraub sollen in Zukunft mindestens sechs Jahre Freiheitsentzug drohen. Werden die Vergehen gegen besonders verletzliche Personen wie Kinder, Schwangere oder psychisch Kranke begangen, drohen sogar 12 Jahre Haft.
Rechtlich angreifbar?

Die EU-Kommission und der Rat hatten im Juni über die Möglichkeit einer europäischen Verordnung gegen den Menschenhandel gestritten. Kritiker bezweifelten, dass die EU dafür die nötigen Kompetenzen besitze. Demgegenüber argumentierte die Kommission, man müsse den Menschenhandel gemeinsam und koordiniert bekämpfen.

Der Vorschlag der Kommission war ein Kompromiss zwischen beiden Positionen. Die Veränderungen des EU-Parlaments könnten daher juristisch angreifbar sein. Für die nun vorgesehenen Maßnahmen besitzt die EU unter Umständen nicht die benötigte Kompetenzen. Das EU-Parlament und der Europäische Rat werden am 14. September über den veränderten Text verhandeln.



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