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Dienstag, 15.02.2011:

Fiese Drogen im Glas – Polizei warnt vor KO-Tropfen

Vorsicht bei Getränken. Dazu rät die Polizei. Gerade in der Fasnachtszeit wird mit KO-Tropfen immer wieder versucht, Frauen wehrlos und gefügig zu machen. Ein Faltblatt gibt nun Tipps, wie man sich schützen kann.

Fasnet hat begonnen, sie ist für viele Menschen die fünfte und schönste Jahreszeit. Da im närrischen Treiben wieder eine Veranstaltung die andere ablöst, mahnt die Polizei zusammen mit dem Verein Frauenhorizonte gegen sexuelle Gewalt in Freiburg zu Vorsicht und Umsicht bei Getränken. KO-Tropfen, Liquid Ecstasy, GBL, GHB – viele Bezeichnungen für eine Substanz, die größte Probleme bereiten kann, wenn man es ins Getränk geschüttet bekommt. Dieser synthetische Stoff wird flüssig oder in Tabletten- oder Pulverform verabreicht. Meist unbemerkt, was auch das Ziel derer ist, die damit andere wehrlos und gefügig machen wollen.

Der Polizei im Hochschwarzwald ist ein Fall aus dem vergangenen Jahr in Löffingen bekannt. Von der Betroffenen glaubhaft geschildert, aber zum Glück folgenlos, wie sich Helmut Höfele erinnert. Der Leiter des Reviers Titisee-Neustadt weist darauf hin, dass der Nachweis schwierig ist. Denn meist, wenn’s die Beeinträchtigung bemerkt wird, sind die Gläser weggeräumt, die Polizei müsste aber den Inhalt haben. Er deutelt an der Gefahr nicht herum: Wenn jemand mit bösen Absichten den Stoff wolle, meint er, dann sei der leicht zu bekommen.
Es gibt keinen absoluten Schutz davor, räumt die Polizei ein, doch kann die Gefahr verringert werden, wenn man die Tipps eines Flugblatts berücksichtigt. Dieses postkartengroße Merkblatt wird bei Veranstaltungen ausgelegt.

Die zentralen Aussagen sind so zusammengefasst: Niemals sein Glas unbeaufsichtigt lassen, am besten geschlossene Flaschengetränke bestellen und das Öffnen kontrollieren, keine Drinks von Fremden annehmen! Ein Fest oder eine Diskothek, in der man sich nicht wohl und sicher fühlt, gleich verlassen. Wenn man sich schlecht fühlt, nie von Unbekannten nach draußen begleiten oder nach Hause bringen lassen. Umgekehrt gilt, wenn Freundinnen oder Freunde zuviel getrunken haben oder sich ungewohnt verhalten, ihnen zu helfen. Falls der Verdacht besteht, dass betäubende Stoffe im Spiel waren, möglichst sofort eine Blut- oder Urinprobe machen lassen; denn die Substanz ist nur kurz nachweisbar. Und im Falll des Falles die Polizei oder Frauenhorizonte verständigen.

Weitere Infos und Tipps auch im Internet unter http://www.polizei-beratung.de oder bei der Anlauf- und Beratungsstelle des Vereins Frauenhorizonte gegen sexuelle Gewalt (Basler Straße 8 in Freiburg) unter Tel. 0761- 2 85 85 85 oder unter http://www.frauenhorizonte.de



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