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Sonntag, 13.03.2011:
Flatrate-Bordelle und Prostitutionsgesetz
Stuttgart/dpa. Seit einer bundesweiten Bordell-Razzia im Sommer 2009 diskutiert die Politik über die «Flatrate»-Puffs, in denen Freier zu einem Festpreis mit so vielen Frauen schlafen konnten, wie sie wollten. Die «Pussy-Clubs», die die Debatte ausgelöst haben, arbeiten inzwischen nach anderen Preismodellen, aber trotzdem will der Gesetzgeber neue Regeln für die Prostitution festlegen.
Im Bundesrat wurden Ende Februar unter anderem auch von Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) neue Regeln für Bordelle angestoßen. Sie sehen ein Verbot der Flatrate-Preise vor. Zudem soll jede Prostituierte künftig gemeldet werden und eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit beantragen müssen. Auch eine Kondompflicht ist vorgesehen. Nur mit engerer Kontrolle könnten Menschenhandel und Zwangsprostitution verhindert werden, erklärte die Ministerin.
Prostituiertenverbände wie der Verein Dona Carmen aus Frankfurt sehen das anders. Sie fürchten, dass das neue Gesetz zu größerer Willkür der Polizei führt, ohne die Rechte der Frauen zu verbessern. Stattdessen solle Prostitution als reguläre Arbeit behandelt werden, die statt unter das Strafrecht unter das Arbeitsrecht fällt. Dadurch würde das Stigma der Prostituierten wegfallen und sie würden sich eher trauen, gegen unmenschliche Arbeitsbedingungen vorzugehen, heißt es.
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