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Montag, 14.03.2011:
Frau angezündet: "Cretu" wieder vor Gericht
Im Straflandesgericht wird heute der Prozess gegen den Zuhälter "Cretu" fortgesetzt, der eine 36-jährige Prostituierte in Favoriten angezündet haben soll. Er wollte ihr "nur Angst machen", sagte er am ersten Prozesstag.
Frau belastet "Cretu" schwer
"Es hat sich angefühlt, als würde mir das Fleisch aus dem Gesicht fließen", sagte das Opfer gegenüber dem ORF-Magazin "Thema".
Die ehemalige Prostituierte belastete den 30-jährigen Zuhälter, der in der Szene unter dem namen "Cretu" bekannt ist, schwer: "Er hatte mich zuvor schon mehrmals bedroht. Er wollte Geld von mir haben, so wie von allen Frauen, die ohne Zuhälter arbeiteten. Er sagte, er ist der Chef und wir müssen zahlen".
Dieser betonte am ersten Verhandlungstag Anfang März, dass er "sehr friedlich" sei. Er habe die Prostituierte, die wie er selbst aus Rumänien stammt, nur einschüchtern wollen: "Ich wollte ihr nur Angst machen".
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| Tat im Rotlichtmilieu
Die Prostituierte war seit längerem auf der Linzer Straße ihrem Gewerbe nachgegangen und hatte sich geweigert, "Cretus" finanziellen Forderungen nachzukommen. Als sie am 16. Mai 2010 nach Mitternacht mit zwei Kolleginnen die Diskothek "Fantastique" aufsuchte, soll der Zuhälter laut Anklage beschlossen haben, sie zu bestrafen.
Gemeinsam mit seinem Cousin soll er die Frau zunächst mit Schlägen in ein Zimmer befördert und mit den Worten "Willst du endlich zahlen? Du schuldest mir bereits 3.000 Euro" das Geld verlangt haben.
Als die Rumänin neuerlich verneinte, soll ihr "Cretus" Cousin auf den Befehl "Zünd sie an!" zunächst die Haare angesengt haben. Danach schickte "Cretu" seinen ebenfalls anwesenden Chauffeur nach einer Flasche Benzin.|
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| | | | | 13 Prozent der Körperoberfläche verbrannt
Wer die Frau mit der Flüssigkeit übergossen hatte, blieb am ersten Verhandlungstag unklar. Während "Cretu" seinen Cousin belastete, versicherte dieser, jener habe das erledigt und auch zum Feuerzug gegriffen.
Laut Gerichtsmedizin hatte die Frau zweit- und drittgradige Verbrennungen im Gesicht sowie im Kopf- und Halsbereich, an der Brust und an den Händen erlitten. 13 Prozent der Körperoberfläche waren verbrannt. Die Frau stand 30 bis 60 Sekunden in Flammen, ehe es ihr gelang, das Feuer einzudämmen.
Die Verletzungen bezeichnete die Gerichtsmedizinerin als lebensgefährlich. Bei einem Schuldspruch drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft.
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