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Samstag, 20.08.2011:
Freier beraubt? Freispruch für Prostituierte
Die Prostituierte aus Bonn war gestern äußerst guter Laune: Immer wieder drehte sie sich in den Zuschauerraum, winkte Freunden zu. Die 37-Jährige hatte auch allen Grund zur Erleichterung.
BONN - Die Prostituierte aus Bonn war gestern äußerst guter Laune: Immer wieder drehte sie sich in den Zuschauerraum, winkte Freunden zu. Die 37-Jährige hatte auch allen Grund zur Erleichterung: Denn der Vorwurf, sie habe einen Freier in einem Stundenhotel beraubt, hatte sich im Prozess vor dem Bonner Landgericht nicht bestätigt. Der 47-jährige Zeuge hatte nicht die beste Figur gemacht und sich in Widersprüche verstrickt. Selbst zum Prozess war der Mann, der sich im August 2010 betrunken (2,6 Promille) die Dienste der Angeklagten am Straßenstrich für 50 Euro erkauft hatte, deutlich alkoholisiert. Als er darauf angesprochen wurde, sprach er lallend von „Hustensaft".
Wegen des Vorwurfs, dem Freier 155 Euro aus der Tasche gezogen und ihm mit einer Bierflasche eins über den Kopf gezogen zu haben, wurde die Frau am Freitag freigesprochen. Für das Gericht stand außer Frage, dass der Zeuge bereits am Tattag „vermindert aufnahmefähig" war, seine Aussage mithin zweifelhaft. Aber nicht nur das: Es habe sogar einen „Angriff des Freiers" gegen die Prostituierte gegeben. Um das bezahlte Geld zurückzubekommen, hatte er laut Gericht die 37-Jährige eingeschlossen, angegriffen und gewürgt. Dass sich die Angeklagte in der bedrängten Lage mit dem Schlag einer leeren Bierflasche gewehrt habe, sei „Notwehr" gewesen. Nach Überzeugung der Richter war der Freier nicht berechtigt, die Prostituierte festzuhalten. Da der angebliche Diebstahl unbewiesen sei, habe es auch keine Straftat gegeben.
Wegen des Vorwurfs eines räuberischen Diebstahls in der Bonner Fußgängerzone hat die Kammer die Angeklagte zu anderthalb Jahren Haft im minderschweren Fall verurteilt. Sie hatte in den Auslagen einer Apotheke Kosmetika im Wert von 234 Euro gestohlen, um sie für Drogen zu verkaufen. Als sie festgehalten wurde, hatte sie Widerstand geleistet. Sie habe weggewollt, weil sie gewusst habe, was eine erneute Straftat bedeutet. Erst wenige Wochen zuvor war sie zu anderthalb Jahren verurteilt worden. Die Strafverbüßung war nur zurückgestellt worden, damit die Frau, die bereits über 25 Vorstrafen hat, eine Drogentherapie macht.
Das Gericht hat zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Gutachter hatte im Prozess erklärt, dass er noch nie einen Menschen erlebt habe, der so lange (seit dem neunten Lebensjahr) Drogen nimmt. In ihrem Blut war alles gefunden worden, was „dröhnt": Amphetamine, Heroin, Ecstasy, aber auch Schlaftabletten oder Tranquilizer. Die Bonner Richter im Urteil: „Sie haben es in der Hand, aus Ihrem bislang verpfuschten, versauten und zerstörten Leben noch etwas zu machen."
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