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Dienstag, 06.09.2011:

Freier erhält wegen Sado-Sex bedingte Strafe

Ein sadistischer Freier hat sich gegenüber einer drogenabhängigen Prostituierten der sexuellen Nötigung schuldig gemacht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Er hatte erfolglos behauptet, dass sein Opfer einverstanden gewesen sei.


Die Frau war im Februar 2006 beim Zürcher Sihlquai in den Wagen des Mannes eingestiegen. Gegen ein Entgelt von 50 Franken sollte normaler Geschlechtsverkehr stattfinden. Der Mann brachte die Prostituierte anschliessend in einen von ihm angemieteten Lagerraum im Industriegebiet von Spreitenbach.

Dort fesselte er sein Opfer mit Handschellen und missbrauchte es in verschiedenster Weise, wobei er mehrfach auch eine Peitsche benutzte. Auf Anzeige der Frau sprach das Bezirksgericht Baden ihren Peiniger 2010 der mehrfachen sexuellen Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe bedingt.

Das Aargauer Obergericht bestätigte das Verdikt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun ebenfalls abgewiesen. Er hatte geltend gemacht, dass man sich über das Geschäft "Sex gegen Geld" geeinigt habe. Während der späteren Aktivitäten habe die Frau nie zu erkennen gegeben, mit etwas nicht einverstanden zu sein.

Unterdurchschnittlicher Preis

Ihre gegenteiligen Aussagen seien nicht glaubhaft. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass ihre Wahrnehmung wegen dem Drogenkonsum getrübt gewesen sei. Laut den Richtern in Lausanne durften ihre Aargauer Kollegen indessen auf die Version der Frau abstellen.

Diese habe konstant ausgesagt, dass sie sich bereits ab Beginn des Geschehens verbal und körperlich gegen die Gewaltanwendung gewehrt habe. An ihrer Glaubhaftigkeit ändere auch nichts, dass sie der Polizei zunächst angegeben habe, entführt worden zu sein.

Gegen die Richtigkeit der Angaben des Verurteilten spreche umgekehrt der weit unterdurchschnittliche Preis von 50 Franken für sadistische Handlungen mit Oral- und Analverkehr. Er selber habe seine Entschädigung als absoluten Tiefpreis verstanden, für den keine Prostituierte derartige Handlungen anbieten würde.



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