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Samstag, 29.10.2011:
Gericht: Kein Dominastudio ins Gewerbegebiet
Ein Dominastudio in Esslingen muss seine Pforten schließen – es besitzt nicht die nötige Nutzungserlaubnis.Die Klage der Betreiberin wurde angelehnt. Grund: der Bebauungsplan des Gewerbegebiets.
Schon im Januar 2009 hatte die Baurechtsbehörde in Esslingen der Betreiberin die Nutzung ihres Wohngebäudes als Sadomaso-Studio untersagt. Ihre Klage gegen dieses Verbot ist nun abgewiesen worden, teilte das Verwaltungsgericht Stuttgart am Freitag mit. Grund dafür sei der Bebauungsplan des Gewerbegebiets. Dieser sehe keine Vergnügungsstätten oder Gewerbebetriebe vor, die "der gewerblichen Unzucht dienen".
Der Ausschluss der Stadt sei nicht aus einer sittlichen Bewertung heraus erfolgt, sondern wegen des "städtebaulichen Konfliktpotenzials", erklärte das Gericht weiter. Die Frau hatte argumentiert, dass die Nachbarn keinen Anstoß an dem Dominastudio nehmen würden und dass Prostitution nicht mehr als sittenwidrig gelte. Das Gericht erklärte jedoch, dass dies keine andere rechtliche Beurteilung rechtfertige.
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