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Montag, 16.08.2010:
Gescheiterte Liebe oder Zuhälterei
Ein 31-jähriger Rumäne soll seine Freundin mit Schlägen und Drohungen zur Prostitution gezwungen haben.
Brutaler Zuhälter oder enttäuschter Liebhaber? Diese Frage stand am Freitag im Mittelpunkt eines Rotlichtprozesses am Innsbrucker Landesgericht.
Auf der Anklagebank ein 31-jähriger Familienvater aus Rumänien, der eine Landsfrau geschlagen, bedroht, zur Prostitution gezwungen und um ihre Einkünfte erleichtert haben soll.
„Teilweise schuldig“, bekannte der verheiratete Vater eines Sohnes zu Beginn der Verhandlung: „Schuldig, weil ich mit Suzana zusammen war.“ Das sei hierzulande nicht verboten, schmunzelte Richter Norbert Hofer.
Sehr wohl verboten ist es allerdings, mit der Freundin am Beifahrersitz auf einen Lkw zuzusteuern, um sie in Angst zu versetzen. „Das habe ich nie getan“, bestritt der Angeklagte, mit derartigen Aktionen Druck ausgeübt zu haben. Vielmehr präsentierte sich der Rumäne als enttäuschter Liebhaber, der seine Angebetete auf den Pfad der Tugend leiten wollte.
„Als ich Suzana im Mai 2008 in Rumänien kennen lernte, arbeitete sie bereits als Prostituierte“, schilderte der 31-Jährige. „Ich wollte, dass sie damit aufhört und mit mir in Rumänien ein neues Leben beginnt. Sie zeigte sich einverstanden, kehrte dann aber im Juni 2009 doch nach Innsbruck zurück, um als Prostituierte zu arbeiten.“ Das sei letztendlich auch der Grund für die Trennung gewesen.
Eine Freundin des angeblichen Opfers zeichnete ein etwas anderes Bild: „Obwohl Suzana ca. 6000 Euro pro Monat verdiente, hatte sie nie Geld – er nahm ihr alles ab.“ Auch von Schlägen wusste die Zeugin zu berichten.
Der Prozess musste vertagt werden, da die Prostituierte Suzana nicht erschienen war. Richter Hofer machte seinem Ärger mit einer Geldstrafe von 600 Euro Luft: „Das Gericht verschickt keine Einladungen, sondern Ladungen. Das ist ein Unterschied.“
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