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Donnerstag, 22.09.2011:
Grünes Licht für Bordell in Schwaighofen
Die Stadt Neu-Ulm ist mit dem Versuch gescheitert, in Schwaighofen ein Freudenhaus zu verhindern. Das Verwaltungsgericht äußerte deutlich Kritik am Vorgehen und gab der Klage des Bordell-Betreibers statt.
Kurzen Prozess hat das Verwaltungsgericht Augsburg gestern mit der Stadtverwaltung Neu-Ulm gemacht. Nach nur 20 Minuten Verhandlung war klar, dass die bisherigen Versuche, im Gewerbegebiet Schwaighofen ein Bordell zu verhindern, gescheitert sind. Zu schludrig hatte die Stadtverwaltung auf die Bauvoranfrage des Bordell-Betreibers IPS aus Augsburg reagiert. „Es sieht so aus, als sei das mit ganz heißer Nadel gestrickt“, sagte die Richterin.
Tatsächlich hatte die Stadt schnell auf die bekannt gewordenen Pläne reagiert, in dem als „Glashaus“ bekannten Event-Center an der Messerschmittstraße ein Freudenhaus einzurichten. Die wenigen Anwohner in dem Gewerbegebiet liefen Sturm, sammelten Unterschriften, und aus der Mehrheitsfraktion CSU im Neu-Ulmer Stadtrat hagelte es wütende Proteste.
Die Verwaltung reagierte prompt, änderte das Gewerbegebiet in ein Mischgebiet, erließ eine so genannte Veränderungssperre und lehnte eine Bauvoranfrage ab, um die Bordellpläne schon im Vorfeld zu verhindern. Wie sich gestern aber zeigte, war dies handwerklich so schlecht gemacht, dass sich der Justitiar der Stadt überhaupt keine Mühe mehr machte, das Vorgehen der Verwaltung zu begründen.
Zu eindeutig waren die einführenden Worte der Vorsitzenden Verwaltungsrichterin, die in Augsburg selber im Stadtrat aktiv ist. Es sei rechtlich einfach nicht möglich, aus einem Gewerbegebiet ein Mischgebiet zu machen, sagte sie, zumal es sich in dem Bereich um ein ganz intaktes Gewerbegebiet handele, in dem nur wenige Menschen lebten. Außerdem habe es keine Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen gegeben.
Überrascht zeigte sich die Richterin, dass die Stadtverwaltung diesen Weg eingeschlagen hat. Bebauungspläne seien aus dem Flächennutzungsplan heraus zu entwickeln, und nicht um ungeliebte Vorhaben zu verhindern. Dabei hätte die Stadtverwaltung eine einfache Möglichkeit gehabt, in dem sie das bestehende Gewerbegebiet nachgesteuert und auf diesem Weg den Betrieb von Vergnügungsstätten ausgeschlossen hätte. „Das wäre gegangen. Jetzt geht es nicht mehr“, sagte die Vorsitzende. Veränderungssperre und Bebauungsplan sind rechtlich unwirksam.
In den Worten der Richterin war überdies deutlich das Erstaunen über die Stadtverwaltung zu hören, deren Entscheidungen sie schon öfter habe aufheben müssen. Sie riet der Stadt, diese Entscheidung anzunehmen und auf Rechtsmittel zu verzichten: „Die Stadt Neu-Ulm sollte sich gut überlegen, ob sie in Berufung geht“, sagte sie.
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