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Donnerstag, 01.07.2010:

Haftstrafe für Bordell-Chef

Kirchlengern (WB). Wegen schweren Menschenhandels und weiterer Straftaten im Rotlichtmilieu ist der Bordell-Chef Karl R. (50) aus Kirchlengern gestern zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Seine Freundin, die Bulgarin Galina P. (28), soll ebenfalls drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold hielt die beiden Angeklagten nach drei Verhandlungstagen für überführt. »Das war Menschenhandel!«, sagte der Vorsitzende Richter Michael Reineke.

Karl R. ist Inhaber des Bordells »Haus 6« in Borgentreich, der Bar »Oase« in Bad Salzuflen und der Bordelle »Partytreff« und »Club 297« in Lage. Staatsanwalt Christopher Imig sagte, Galina P. habe ihre Verbindungen in Bulgarien genutzt, »um völlig verarmte Frauen, die mit dem Rücken zur Wand standen«, an die Bordelle ihres Freundes zu vermitteln.

Dem Gericht, dem BKA und der deutschen Botschaft in Sofia war es gelungen, eine der inzwischen nach Bulgarien zurückgekehrten Frauen aufzuspüren. Im Zeugenstand sagte die 20-jährige zierliche Frau gestern: »2009 hatten mein Mann und ich drei Kinder, und ich war wieder schwanger. Ich hatte nie als Prostituiere gearbeitet, aber ich dachte, damit könnte ich meiner Familie helfen. Deshalb habe ich mich in den Club 297 bringen lassen.« Doch außer einem Taschengeld von 20 oder 30 Euro pro Wosche habe sie nichts bekommen. Als sie wegen ihrer Schwangerschaft Schmerzen gehabt und zurück nach Bulgarien gewollt habe, sei sie von Galina P. geschlagen worden: »Dreimal ins Gesicht.«

Der Vorsitzende Richter nahm in der Urteilsbegründung das Wort vom »Zwangsregime« auf, das der Staatsanwalt gebraucht hatte, und verwies auf Strafen, die Karl R. gegen die Frauen verhängt hatte: »Eine Prostituierte, deren Freund über Nacht geblieben war, musste 500 Euro Strafe abarbeiten. Auf deutsch: Sie musste mit etwa 17 Männern schlafen, ohne etwas dafür zu bekommen!« Verteidiger Rainer Pielsticker hatte für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe angeregt (»Er war nie gewalttätig und hat keine Frau unter Druck gesetzt!«), Anwalt Henning Jansen hatte für Galina P. sogar einen Freispruch gefordert: »Keine Frau musste gegen ihren Willen arbeiten!« Dagegen hatte Anwältin Sabine Blöbaum aus Herford, die drei Opfer vertritt, darauf hingewiesen, dass eine der Prostituierten sogar regelmäßig das Bordell putzen musste. Chancen, für ihre Mandantinnen den vorenthaltenen Liebeslohn einzuklagen, sieht die Rechtsanwältin nicht: Karl R. hat vor wenigen Wochen eine Eidesstattliche Versicherung über seine Zahlungsunfähigkeit abgegeben.



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