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Dienstag, 29.03.2011:
Hartz IV und ein gut bezahlter Job
Zwei Frauen gingen in Berufung – eine Prostituierte und ihre Freundin aus Jugendzeiten
Eine Jugendfreundschaft wurde Kerstin S. offenbar zum Verhängnis. Die einstige Angestellte im Jobcenter Eberswalde (Barnim) verlor ihren Arbeitsplatz, leidet unter Depressionen, ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Ganz zu schweigen von ihrem Ruf in der Kleinstadt, der sehr gelitten hat. Und alles wegen der Freundschaft zu Birgit Sch. Die 46-Jährige – groß, kräftig und blondiert – macht kein Hehl daraus, dass sie lieber anschaffen geht, als „richtig“ zu arbeiten. Sie gibt auch zu, das Jobcenter zwischen 2005 und 2008 um mindestens 26 000 Euro betrogen zu haben. Offiziell war die geschiedene Frau Hartz-IV-Empfängerin. Inoffiziell aber ging sie dem horizontalen Gewerbe nach. „Machen wir uns nichts vor, in meinem Alter verdient man als Prostituierte auch nicht mehr so gut“, erklärt Birgit Sch., warum sie dem Arbeitsamt diesen laut Staatsanwaltschaft doch recht ordentlichen Nebenverdienst verschwiegen hat. Dass sie jedoch die Freundschaft zu Kerstin S. dafür ausgenutzt hat, um diese zu bestechen, damit sie den illegalen Nebenjob deckt und eventuell vor Prüfungen durch die Behörde warnt, wies die 46-Jährige weit von sich.
Kennengelernt hatte sie Kerstin S. noch während der Berufsausbildung. Während Kerstin offenbar die Wende beruflich gut meisterte und beim Arbeitsamt eine einigermaßen krisensichere Anstellung fand, landete Birgit im Umschulungskarussell. Letztlich wurde sie Heilerziehungspflegerin. Arbeiten wollte sie in diesem Job jedoch nicht. Und so landet die Eberswalderin im Rotlichtmilieu, installiert laut Staatsanwaltschaft zudem ein soziales Netz von Freundinnen, die ihren illegalen Job decken, den Briefkasten leeren, mit der Behörde in ihrem Namen korrespondieren und suggerieren, als sei mit der Hartz-IV-Bezieherin alles ihn Ordnung. Nur Kerstin S. soll nicht dazu gehört haben. Dennoch geriet die bis dato unbescholtene Arbeitsberaterin in die Mühlen des Gesetzes, wurde vom Jobcenter angezeigt und entlassen.
Eine mögliche Erklärung dafür lieferte Freundin Birgit Sch. „Ich hatte einen Freund, von dem ich mich später trennte. Aus Rache hat er Kerstin denunziert.“ Schließlich habe der Mann viel aus ihrem Leben mitbekommen, auch Namen von Freunden.
Beide Frauen landeten auf der Anklagebank des Eberswalder Amtsgerichts. Birgit Sch. wurde wegen Bestechung in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt, Kerstin S. erhielt wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug sieben Monate. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Doch die Frauen gingen in Berufung, Kerstin S., weil sie sich keiner Schuld bewusst ist und ihren Ruf retten wollte, Birgit Sch. „nur wegen Kerstin“. Der Fall landete in zweiter Instanz vor dem Frankfurter Landgericht. Das Verfahren gegen die ehemalige Arbeitsberaterin wurde gestern nach ausführlichen Rechtsgesprächen der Prozessbeteiligten gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro eingestellt, „ohne Anerkennung einer Schuld aus gesundheitlichen Gründen“, wie der Verteidiger betonte. Birgit Sch. zog daraufhin ihre Berufung zurück. „Wegen Kerstin“, sagte sie abermals, „damit sie endlich Ruhe findet.“ Wovon sie heute lebt, wollte Birgit Sch. nicht preisgeben. „Sagen wir mal so: Ich habe mein Auskommen“, meinte sie zum Abschied mit einem vielsagenden Lächeln. (Von Jeanette Bederke)
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12046825/62249/Zwei-Frauen-gingen-in-Berufung-eine-Prostituierte-und.html
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