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Freitag, 20.05.2011:

Heute Callgirl, morgen Richterin

Nebenjob Prostitution: Jeder dritte Berliner Student würde ihn laut einer Studie machen. Doch was sagen Unis, die Politik und Justiz dazu, wenn eine Studentin heute als Hure und nach dem Studium etwa als Anwältin oder Richterin in dieser Stadt arbeiten möchte?


Die Justiz versteckt sich hinter dem §7 der Bundesanwaltsordnung von 1959: Die Anwalt-Anerkennung „ist zu versagen, wenn der Bewerber sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, dass sich unwürdig erscheinen lässt, den Anwalt-Beruf auszuüben“. Ähnlich trifft das auch bei Richtern zu.

Heißt das nun aber auch, dass eine Hure Richterin werden darf? Achselzucken in der Senatsverwaltung für Justiz. Sprecher Michael Kanert: „Mir ist nicht bekannt, dass es so einen Fall gab.“

Die Politik fände nichts Schlimmes dabei. Uni-Experte Nicolas Zimmer (CDU): „Mich interessiert, ob die Frau als Juristin gut ist, und nicht, was sie davor getan hat, sofern es keine Straftat war. Und das ist Prostitution nicht. Viel verwerflicher ist, wenn ein Anwalt oder Richter davor Stasi-Spitzel war.“

Mit der Sex-Moral-Keule schwingt auch die Humboldt-Universität nicht. „Jeder Student muss für sich entscheiden, was er neben dem Studium macht – und ob das für den späteren Berufswunsch gut ist“, sagt Uni-Sprecherin Constanze Haase.



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