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Donnerstag, 05.08.2010:

Menschenhandel: Ehepaar angeklagt

Bulgaren wollten Landsfrau zur Prostitution zwingen

Bielefeld. Weil es eine Landsfrau zur Prostitution zwingen wollte, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ein in Bielefeld lebendes bulgarisches Ehepaar erhoben. "Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" gemäß Paragraph 232 StGB lautet der Tatvorwurf. Nach dieser Vorschrift wird mit Haftstrafe bis zu zehn Jahren bestraft, wer die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbundene Zwangslage oder Hilflosigkeit eines Menschen ausnutzt.

Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus:
Anfang 2010 lernte der 33-jährige Ehemann während eines Aufenthalts in seinem bulgarischen Heimatort durch eine Verwandte die 47-jährige Sofia R. (Name geändert) kennen. Es kam zu einer sexuellen Beziehung der beiden Personen. Durch das Versprechen, ihr in derselben Firma, in der seine Ehefrau (32) arbeitet, eine Stelle beschaffen zu können, veranlasste der Angeklagte Sofia R., am 23. Januar mit ihm nach Bielefeld zu reisen.

In der Wohnung des Paares an der Detmolder Straße angekommen, eröffnete der Mann der 47-Jährigen, dass sich die Ausssicht auf eine Arbeitsstelle zerschlagen habe. Als die Bulgarin ihn um Geld für die Rückreise bat, verweigerte er dies. Stattdessen forderte er sie auf, das Geld durch Prostitution zu verdienen. Sofia R. lehnte dieses Ansinnen kategorisch ab und wurde daraufhin von dem Angeklagten massiv unter Druck gesetzt. Wenn sie ihn bei der Polizei anzeigen würde, werde er sie umbringen und ihre 16-jährige Tochter zur Prostitution zwingen, soll er gedroht haben. Darüber hinaus soll er das Opfer mit Faustschlägen an Kopf und Körper traktiert haben.

Als der Angeklagte sich sogar anschickte, in Gegenwart von Sofia R. telefonisch Kontakt zu einem potenziellen Freier aufzunehmen, geriet diese derart in Aufregung und Panik, dass sie einen epileptischen Anfall erlitt. Der Mann brach den Versuch ab.

Nachdem man ihr ein paar Tage Ruhe gegönnt hatte, drängten nunmehr beide Eheleute die Frau erneut, der Prostitution nachzugehen. Am 28. Januar gelang es Sofia R. schließlich, von einer Telefonzelle aus ihre Tochter in Bulgarien zu informieren. Die verständigte die Polizei, am 31. Januar wurde der Angeklagte festgenommen. Bis zum 12. März saß er im Gefängnis, dann wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Der Ehemann, der von Rechtsanwalt Detlev Binder verteidigt wird, hat die Vorwürfe nach Angaben von Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart, Pressesprecher der Staastanwaltschaft, weitgehend eingeräumt. Weder der Angeklagte noch seine Frau, die von Rechtsanwalt Andreas Chlosta vertreten wird und sich zur Sache nicht eingelassen hat, ist vorbestraft. Zuständig für den Fall ist das Schöffengericht.



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