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Freitag, 09.07.2010:
Menschenhandel: Paar bekommt zwei Jahre auf Bewaehrung
Montabaur - Groß war der Aufwand im Prozess gegen eine 30-jährige Rumänin und ihren 22-jährigen Lebensgefährten. An drei Verhandlungstagen wurde ein gutes Dutzend Zeugen gehört. Strenge Sicherheitskontrollen prägten das Verfahren. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.
Wegen gemeinschaftlichen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wurden eine 30 Jahre alte Frau und ein 22 Jahre alter Mann, beide sind rumänische Staatsbürger, am Amtsgericht Montabaur zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wird für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss das Pärchen die Verfahrens- und Nebenklagekosten tragen. Beide müssen jeweils eine Entschädigung von 1000 Euro an ihr Opfer zahlen.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ingo Buss hielt die Ausführungen der Hauptzeugin, einer 38-jährigen Rumänin, für glaubwürdig. Die Frau sei unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nach Deutschland gelockt worden, um sie hier zur Prostitution zu zwingen. Dabei sei psychischer Zwang ausgeübt worden, außerdem drohten die Angeklagten ihrer Landsfrau mit angeblichen Verbindungen zur Mafia. Da die Tat jedoch nicht über den Versuch hinausgekommen war, und weil die Angeklagten sich in letzter Minute doch noch zu einem Geständnis entschieden, sprach das Gericht ein milderes Urteil.
Vor dem Richterspruch wurden am dritten Tag der Hauptverhandlung nochmals vier Zeugen gehört. Zwei Dolmetscher, die bei der polizeilichen Vernehmung von Zeugen in Koblenz übersetzt hatten, sagten aus. Danach kam ein 60 Jahre alter Kriminalbeamter zu Wort, der im Januar in Koblenz die Zeugin „Jasmina“ vernommen hatte, die als Prostituierte in der Finca Erotica in Dierdorf arbeitet und eine entfernte Cousine der angeklagten Frau ist.
„Sie war aus eigenem Antrieb gekommen und wollte eine entlastende Aussage machen. Es war auffallend, dass sie nie den Namen der Geschädigten erwähnte. Ich hatte den Eindruck, dass ihre Aussage einstudiert ist“, berichtete der Kriminalbeamte. Richter Buss empfand diese Ausführungen als „sehr erhellend“ und meinte, der Zeuge habe dem Gericht sehr weitergeholfen. Anschließend sagte auch der Polizeibeamte aus, der die Durchsuchung des Wohnhauses der Angeklagten in Sessenhausen durchgeführt hatte. Seiner Ansicht nach war dieser Einsatz gerechtfertigt, da die Gefahr bestanden habe, dass Beweismittel vernichtet werden und die Beschuldigten sich absetzen.
Unter dem Eindruck dieser Aussagen wurde die Verhandlung auf Bitte der Verteidiger unterbrochen. In einem Abstimmungsgespräch einigten sich alle Prozessbeteiligten, unter der Voraussetzung des umfangreichen Geständnisses der Angeklagten, auf das im Urteil verkündete Strafmaß .
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