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Donnerstag, 09.06.2011:

Möglichkeiten des „Anschaffens“ im Internet erkundet

3600 Euro Strafe zahlen muss ein Arbeiter aus dem Raum Karlstadt, weil er einem jugendlichem Mädchen die Internetseite eines FKK-Clubs zeigte, in dem Prostitution möglich ist. Richter Matthias Milkau verurteilte den 24-Jährigen am Amtsgericht in Gemünden wegen Beihilfe zum Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu 120 Tagessätzen von je 30 Euro.


Die Verhandlung in Gemünden war letztlich nur der Nachklang eines großen Verfahrens am Landgericht Würzburg mit über 1000 Seiten Ermittlungsakten, das mit mehrjährigen Freiheitsstrafen für mehrere Zuhälter abgeschlossen wurde. Einer von ihnen kannte den Angeklagten und hatte ihn im Dezember 2009 mit einem jungen Mädchen besucht. Diesem sollte die Internet-Seite des Clubs gezeigt werden. Das getan zu haben gestand der 24-Jährige vor dem Amtsgericht auch, betonte aber, dabei keinesfalls gesagt zu haben, dass das Mädchen dort arbeiten soll.

Prostitution möglich

Die Internet-Seite des FKK-Clubs südlich von Stuttgart ist frei im Internet zugänglich. Die Betreiber legen zwar großen Wert darauf, jegliche Bordell-Atmosphäre zu vermeiden, dennoch können Frauen dort der Prostitution nachgehen. Sofern sie volljährig sind, also mindestens 18 Jahre alt, machen sie sich dadurch nicht strafbar. Wer jedoch eine Person unter 21 Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen bringt, durch die sie ausgebeutet wird, macht sich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung schuldig. Ein feiner Unterschied, der laut Richter Milkau selbst vielen Juristen unbekannt sein dürfte.

Dem Angeklagten war das nach eigenen Angaben jedenfalls nicht klar. Zudem, so erklärte er vor Gericht, habe er das Mädchen auf 20 Jahre geschätzt.

Pikant ist an dem Fall, dass die junge Frau jedoch erst 17 Jahre alt war. Staunen macht, dass das Mädchen laut Ermittlungsakten bereits mit 15 Jahren anschaffen gehen wollte. Wie der Ermittler der Kripo Würzburg dem Gericht berichtete, soll der verurteilte Zuhälter damals mit dem Mädchen Sex gehabt, es dann aber mit der Begründung „erst ab 18“ weggeschickt haben. Zwei Jahre später habe es erneut Kontakte per SMS gegeben. Das Mädchen ging aber letztlich doch nicht anschaffen.

In FKK-Club gefahren

Ein zweiter Tatvorwurf gegen den Arbeiter wurde vom Gericht eingestellt. Dabei ging es darum, dass er zusammen mit dem Zuhälter und einem Handlanger zu dem FKK-Club gefahren sei, um dort eine Frau zu treffen, in die er verliebt war. Auf dem Weg dorthin wurde noch eine weitere unter 21 Jahre alte Frau in Wertheim abgeholt, die in dem Club arbeiten sollte. Diese erinnerte sich als Zeugin aber nicht einmal daran, auf der Rückbank des Autos neben dem Angeklagte gesessen zu haben.

Dass der Angeklagte schon zum vierten Mal innerhalb von drei Jahren vor Gericht stand, sprach nicht für ihn. Da er erst im Mai vom Amtsgericht Nürnberg zu zehn Monaten auf Bewährung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verurteilt wurde, war eine Gesamtstrafe ohne Bewährung durchaus möglich. Eine Gesamtstrafe bildete der Richter jedoch nicht, weil ihm die Akte des Amtsgerichts Nürnberg nicht vorlag.

Vor Gericht kein Unbekannter

Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten forderte der Staatsanwalt wegen Beihilfe zum Menschenhandel. Dazu solle eine Geldauflage von 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein kommen. Der Anwalt des jungen Mannes schloss sich zwar der rechtlichen Würdigung an, sah aber eine Strafe von 90 Tagessätzen für ausreichend an.

Mit den 120 Tagessätzen liegt das Urteil von Richter Milkau dazwischen. Obwohl der Beitrag des Verurteilten gering war, falle die Strafe hoch aus, weil der Gesetzgeber dieses Vergehen sehr ernst nehme. Das Urteil ist rechtskräftig.



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