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Freitag, 06.05.2011:

nach dem Besuch der Eros-Arena schwer zusammengeschlagen und -getreten

Tübingen/Reutlingen. Ein 33-jähriger Mössinger wurde Anfang Oktober nach dem Besuch der Eros-Arena schwer zusammengeschlagen und -getreten. Zwei Reutlinger Hells Angel-Mitglieder stehen deswegen jetzt vor Gericht.


Stimmung fast wie auf dem Volksfest gestern Morgen im ehrwürdigen Schwurgerichtssaal. Wäre da nicht die penible Sicherheitskontrolle der Polizisten samt Durchsuchung und Metalldetektor vor der Tür. Drinnen marschieren zum Prozessauftakt der 33-jährige Angeklagte - zurzeit in der Vollzugsanstalt Stuttgart untergebracht - und der 23-jährige, ebenfalls in Reutlingen wohnende und zurzeit in der JVA Tübingen residierende Angeklagte, in Hand- und Fußfesseln geführt, zur Anklagebank. Siegesgewiss klatschen sie ihre juxenden Freunde in den Zuschauerbänken ab. In der ersten Reihe hat sich der Reutlinger Hells Angels MC-Präsident Ingo Dura samt Entourage niedergelassen. Er wird später Türen schlagend den Raum verlassen, weil sich der Vorsitzende Richter Dr. Ralph Peters nicht auf Diskussionen mit den Zuhörern einlassen will und die Verweisung aus dem Saal androht. Gut vier Dutzend kuttentragende Motorrad-Clubler aus dem ganzen Land quetschen sich in die Klappsitze. Demonstrativ erheben sie sich, als ihre Kumpels vorgeführt werden, nicht aber beim Eintritt des Gerichts.

Dabei werden hier keine Peanuts vor der fünften Schwurgerichtskammer verhandelt. Acht Prozesstage sind angesetzt, 14 Zeugen geladen. Der Tatvorwurf, den die Erste Staatsanwältin Rotraud Hölscher in der Anklage verliest, wiegt schwer: Gemeinschaftlich versuchter Totschlag in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Am 5. Oktober soll, so die Anklage, gegen 20 Uhr ein stark alkoholisierter 33-jähriger Kunde der Eros-Arena, ein arbeitsloser Maler aus Mössingen, vor dem von den Hells Angels betriebenen Bordell in der Albstraße 73 vom älteren Angeklagten getreten und mit CS-Reizgas besprüht worden sein. Der Angreifer ist Vollmitglied ("Member") der Hells Angels und im Bordell ebenso wie der zweite Angeklagte - ein "Hangaround" auf der untersten Stufe der Anwartschaft zum MC-Mitglied - als Wirtschafter/Hausmeister beschäftigt. Nach den ersten Tritten soll der Ältere den durch nahezu Handlungsunfähigen mit Faustschlägen ins Gesicht traktiert haben, wodurch das Opfer zu Boden ging. Dies hinderte den Angeklagten nicht weiterzuschlagen.

Der Geschädigte, der laut Anklage kaum mehr sehen konnte, soll nach diesem Angriff orientierungslos wieder zur Eros-Arena getaumelt sein. Dort auf dem Parkplatz sollen beide Angeklagte mit einem unbekannten Mittäter den Mann erneut mit Faustschlägen ins Gesicht angegriffen und den zu Boden Gegangenen massiv mit Fußtritten, zumeist gezielt in den Gesichts- und Kopfbereich, attackiert haben. Das reglos und blutüberströmte Opfer ließen sie liegen, bis die von einem vorbeifahrenden Autofahrer benachrichtigte Polizei kam.

"Der Geschädigte erlitt multiple Prellungen am ganzen Körper, insbesondere auch am Kopf, multiple Frakturen am Gesichtsschädel sowie eine Einblutung am linken Auge mit Beschädigung des Augenmuskels", bilanziert die Staatsanwältin.

Weil die Angeklagten nichts zur Person oder zur Sache sagen, schilderte der Sachbearbeiter der Reutlinger Kripo die Sicht und Arbeit der Ermittler. Wie beispielsweise der Hauptangeklagte, an der rechten Hand verletzt, erst in der Nacht zuhause festgenommen wurde. Im Zeugenstand geriet der Beamte ins Visier von Verteidiger Thorsten Zebisch. Der Reutlinger Strafverteidiger warf den Ermittlern vor, ärztliche Befunde samt Röntgenbildern ohne Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht bekommen zu haben, nicht alle Videoaufzeichnungen des Tatorts von der dortigen Videothek gesichtet zu haben und den Betäubungsmittelgehalt im Blut des Opfers nicht quantifiziert zu haben. Außerdem zweifelte er den Beweiswert der "Wahllichtbilder" - Fotos der Angeklagten und anderer Männer zur Vorlage bei der Zeugenvernehmung - an: Die Angeklagtenbilder seien in Art und Weise "herausgehoben" und daher ungeeignet zur Täterwiedererkennung.

Weil der ältere Angeklagte erst anderntags Kontakt zum Verteidiger aufnehmen konnte, musste der Kripobeamte "Kommunikationsprobleme" der Behörde einräumen.



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