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Samstag, 17.12.2011:
Oldenburg: Auch bei der Stadtverwaltung arbeiten Rocker
Motorradclubs Feuerwehrmann und Jobcenter-Mitarbeiter müssen zum Personalgespräch
Oldenburg - In Oldenburg sind offenbar noch mehr Rocker im öffentlichen Dienst beschäftigt. Nach dem Wirbel um den ehemaligen Rocker bei der Polizei muss sich nun die Stadt mit dem Thema befassen. Nach NWZ -Informationen ist bei der Feuerwehr und beim Jobcenter jeweils ein Beamter tätig, der dem MC Gremium bzw. dessen Unterstützerclub angehört.
Nach Auskunft von Stadtsprecher Andreas van Hooven seien nach Hinweisen auf die Mitgliedschaft in den Rockergruppierungen Personalgespräche mit den Betroffenen geführt worden.
Laut van Hooven müssen Beamte sich durch ihr Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Einhaltung eintreten. Durch die Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindlichen und/oder kriminellen Vereinigung drohten einem Beamten disziplinar- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Der weltweit vertretene MC Gremium ist nicht verboten. Einige Mitglieder sollen aber in Straftaten (u.a. Drogenhandel und Rotlichtkriminalität) verstrickt sein.
Im aktuellen Fall sind allerdings keine Konsequenzen angedacht. „Beide Kollegen sind in ihrer langjährigen dienstlichen Tätigkeit unauffällig und strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten“, so van Hooven.
Nach Einschätzung des Deutschen Beamtenbundes (DBB) widerspricht die Mitgliedschaft in einem Rockerclub nicht grundsätzlich einer Tätigkeit im Beamtenverhältnis. „Wer nicht schwer straffällig wird und nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt, kann Beamter werden“, stellt DBB-Sprecher Frank Zitka klar. Letztlich müsse der Einzelfall geprüft werden. „Wenn jemand in seiner Freizeit Motorrad fährt, geht das den Staat aber nichts an.“
Auch das Innenministerium ist laut Stadtverwaltung der Ansicht, dass eine reine Mitgliedschaft in einem solchen Club keine Pflichtverletzung darstellt, die disziplinarrechtlich geahndet werden kann. Hinsichtlich seiner Mitgliedschaft unterliege ein Beamter keiner Offenbarungspflicht.
http://www.nwzonline.de/Region/Stadt/Oldenburg/Artikel/2760431/Auch-bei-der-Stadtverwaltung-arbeiten-Rocker.html
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