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Freitag, 23.07.2010:

Parkdeck für Bordell geplant

Weinheim. Das geplante Großbordell in der Hildebrand'schen Mühle sorgt einmal mehr für Gesprächsstoff in Weinheim. Konkret geht es um den Bauantrag für ein dreigeschossiges Parkdeck, den die Eigentümer eingereicht haben. Während die Stadtverwaltung derzeit keine rechtliche Möglichkeit sieht, dieses abzulehnen, vertritt das "Bündnis für Weinheim" einen anderen Standpunkt.

Die Bordell-Gegner befürchten, dass mit der Genehmigung des Parkdecks "die letzte Hürde vor der Baufreigabe" aus dem Weg geschafft werden solle. "Ohne Genehmigung der Stellplätze darf der Bordellbau nicht begonnen werden. Daher hat das Parkhaus jetzt Schlüsselfunktion bei der Realisierung des Projekts", so das Bündnis. Wörtlich heißt es weiter in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative: "Kaum ist die OB-Wahl mit ihren Turbulenzen vorbei, geht es im Rathaus genauso weiter, wie es 2004 begonnen hat. Die damals gegebene Steilvorlage an den Anwalt der Mühlenbesitzer soll offensichtlich jetzt in der neuen Amtszeit Bernhards in die Realität umgesetzt werden."

Einfluss auf Verwaltung

Man wisse, dass der Anwalt der Mühlenbesitzer zurzeit massiven Einfluss auf die Verwaltung ausübe, so das Bündnis. Es bleibe aber dabei, "dass rechtliche Möglichkeiten bestehen, die Parkhausgenehmigung zu verweigern". In Idstein sei der gleiche Anwalt mit der identischen Vorgehensweise beim Gemeinderat abgeblitzt. Dies wünscht sich das Bündnis auch für Weinheim.

Erster Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner zeigte sich erstaunt über die Stellungnahme des Bündnisses für Weinheim: "Ich hatte in den letzten Wochen viele sehr offene Gespräche mit den Vertretern der Bürgerinitiative. Sie sind in unsere Entscheidungen eingebunden." Er habe dafür gesorgt, dass die Genehmigung des Parkdecks nochmals in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat beraten wird, damit auch neue Argumente in die Diskussion einfließen können - bevor das Amt für Baurecht und Denkmalschutz Anfang September fristgerecht eine Entscheidung treffen muss.

"Ablehnung wäre rechtswidrig"

Als zuständiger Dezernent habe er in Absprache mit Oberbürgermeister Heiner Bernhard entschieden, vor einer Genehmigung die Rechtslage nochmals genau durch einen unabhängigen Fachanwalt prüfen zu lassen, erklärt Fetzner: "Demnach wäre eine Ablehnung des Parkdecks als Nebengebäude des Bordells rechtswidrig."

Die in der Sitzungsvorlage dargelegte Rechtsauffassung der Stadt decke sich mit jener des Regierungspräsidiums und der bislang befassten Verwaltungsgerichte. Der Anwalt des Bündnisses für Weinheim ist laut Fetzner jedoch zu einer anderen Rechtsauffassung gekommen: "Das werden wir genau prüfen, und das habe ich der Bürgerinitiative auch zugesagt."



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