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Dienstag, 06.09.2011:
Prostituierte müssen Koffer packen
Sulzbacher Straße 21: Verwaltungsgerichtsurteil schriftlich zugestellt und bald rechtskräftig
Amberg. (zm) "Zumeist wöchentlich", so steht es im Urteil, "wechselten" die Kurzzeit-Mieterinnen. Nun werden die Prostituierten, die in der Sulzbacher-Straße 21 arbeiten, ihre Koffer bald endgültig packen müssen. Die Entscheidung des Regensburger Verwaltungsgerichts vom 14. Juli wurde als schriftliches Urteil zugestellt. Die vierwöchige Frist bis zur Rechtskraft läuft.
Die Stadt Amberg präzisierte das Eingangsdatum auf 24. August, vergangenen Mittwoch also. Dieser Tag, hieß es vor wenigen Wochen, sollte auf jeden Fall abgewartet werden, bevor die Stadt gegen den Bordellbetrieb weiter vorgehe. Denn bereits nach der mündlichen Verhandlung am 14. Juli hatte die 7. Kammer in Regensburg ein sehr deutliches Urteil gesprochen. Demnach liege unzweifelhaft ein "bordellartiger Betrieb" mit "5 ,Modellwohnungen'" und "insgesamt 11 ,Arbeitszimmern'" in dem Anwesen vor.
Nicht genehmigungsfähig
Ein von der Bauverwaltung am 23. September 2010 auf diesem Hintergrund erlassener Bescheid zur Nutzungsuntersagung basiere deshalb auf "tatbestandlichen Voraussetzungen", sei also rechtmäßig. Eine von dem Hauseigentümer, einem Rechtsanwalt aus Heidelberg, eventuell beabsichtigte Nutzungsänderung "sei auch nicht genehmigungsfähig". Der verwaltungsgerichtliche Vorstoß des Klägers, den Bordellbetrieb an der Sulzbacher Straße zu retten, kann als gescheitert angesehen werden.
Das Urteil war bei der mündlichen Verkündung bereits mit der vorläufigen Vollstreckbarkeit ausgestattet worden, doch die Stadt wollte abwarten. Jetzt läuft die nächste Frist von vier Wochen seit der Zustellung des schriftlichen Urteils. Dann wird die Entscheidung der Regensburger Verwaltungsrichter rechtskräftig. Bis dahin hat der unterlegene Hauseigentümer wiederum die Möglichkeit, das Urteil anzufechten.
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