Ein Jahr lang hatte eine Mieterin aus Ronnenberg die Liebesakte ihrer Nachbarin in der Wohnung unter ihr dokumentiert – und sie dann wegen Lärmbelästigung verklagt.
Rund 40 Seiten umfasste das Protokoll der Klägerin, das unter anderem Bettgeräusche und diverse Höhepunkte verzeichnete. Die Frau erklärte vor Gericht, sie sei durch den Lärm krank geworden. Nachdem zunächst ein Schlichtungsverfahren gescheitert war, einigten sich die Steitparteien am Mittwoch. „Meine Mandantin zieht zum Monatsende aus und hat sich verpflichtet, bis dahin die Zimmerlautstärke zu wahren“, sagt Marcin Raminski, Anwalt der 29-jährigen Beklagten. Dies habe sie allerdings ohnehin getan. Schließlich wohnten die beiden Töchter seiner Mandantin, neun und elf Jahre alt, in Räumen direkt neben dem Schlafzimmer. Neun Jahre lang habe die Frau in dem Mehrfamilienhaus gelebt, von keinem anderen Nachbarn habe es je eine Beschwerde gegeben. „Lärm ist sehr subjektiv“, sagt Raminiski. „Offenbar nimmt die Klägerin Geräusche anders wahr als andere.“
Eine Polizeistreife, die von der Klägerin im Oktober 2009 gegen vier Uhr nachts alarmiert worden war, hatte keinen gesetzwidrigen Lärm feststellen können. Der Lebensgefährte der Klägerin und eine Freundin des Paars, welche die Geräusche bezeugen sollten, wurden wegen des gestrigen Vergleichs nicht mehr gehört. Außerdem bestritt die Beklagte Angaben des Protokolls: „Zu manchem Zeitpunkt hat ihr Freund gearbeitet, da gab es keinen Sex“, sagte der Anwalt der 29-Jährigen.
Die Frage, ob die Geräuschkulisse die Grenze zur Lärmbelästigung überschritt, musste Richter Georg Hoffmann wegen des Vergleiches nicht mehr klären. Laut Mieterbund Hannover gelten für solche Aktivitäten die gleichen Lärm-Grenzwerte wie für alles andere: „In der Ruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr muss Zimmerlautstärke gewahrt bleiben, bei was auch immer“, sagt Sprecherin Susanne Schönemeier. Streitigkeiten um Sexlärm seien dem Mieterbund zwar nicht unbekannt, aber „sehr selten“. Der Mieterbund rate den Nachbarn dann, die Sache unter sich zu klären. „Wenn das nicht fruchtet, kann man den Vermieter einschalten“, sagt Schönemeyer. Bleibe es bei der Belästigung, könne eine Mietminderung geltend gemacht werden.
Die Chance, die pikante Sache unter sich zu lösen, haben die Streitparteien vertan. Mehrere Medien zeigten an dem Fall Interesse. Eine Einladung in eine TV-Talkshow habe die Beklagte aber ausgeschlagen, sagte ihr Anwalt. Sie wolle nun ihrerseits ihre Ruhe und freue sich auf ihre neue, größere Wohnung – erneut in einem Mehrfamilienhaus.