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Donnerstag, 12.05.2011:

Richter auf pikanter Mission im Bordell

Ungewöhnlicher Ortstermin in Rosenheim: Die Juristen inspizieren die Räume im „Bienenkörbchen“. Sie entscheiden über einen Amüsierbetrieb im „Wohnmischgebiet“.


Rosenheim - Im Fall „Bordellbetrieb Bienenkörbchen“ hat Gerichtspräsident Harald Geiger nur Lust auf einen Quickie: „Die Sache ist doch klar“, sagt er. „Das Haus liegt in einem Wohnmischgebiet und dort dürfen keine bordellähnlichen Einrichtungen betrieben werden.“ Warum also noch lange vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht prozessieren?

18 Jahre ist das Haus an der Innstraße in Rosenheim über zwei Etagen ein Amüsierbetrieb gewesen. Seit Ende März 2011 ist Schluss mit lustig. Die Stadt Rosenheim untersagt dem Hausbesitzer, sein Objekt weiterhin an Bordellbetreiber zu vermieten.

Anwalt Peter Matthias Astner versteht das Verbot nicht: „Auf der anderen Straßenseite und 30 Meter weiter sind auch Bordellbetriebe. Nur weil die im Gewerbegebiet liegen, haben die eine Genehmigung.“

Der ungewöhnliche Ortstermin mit Verwaltungsgerichtspräsident Geiger, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen soll nun Klarheit schaffen. Über einen Seiteneingang geht es mit Bauplänen unterm Arm in die leere erste Etage. Vier Zimmer, zwei Bäder. Nur die knalligen Farben und vielen Herzen an den grünen, roten und gelben Wänden lassen erahnen, dass es hier einmal flott zuging. Ein paar Spiegel, einen Vorhang und ein Ledersofa haben die Bordellbetreiber zurückgelassen.

Über eine knarzende Treppen geht es in die nächste Etage. „Auch einen Sado-Masoraum gibt es hier“, sagt Gerichtspräsident Geiger staunend. Die Wände in der ehemaligen „Folterkammer“ sind schwarz-gold gestrichen. Über einem Stahlkäfig hängt eine wirre Schaumstoffkonstruktion. Vermutlich soll es ein Gewölbe simulieren für die ganz böse Kundschaft.

Durch die gekippten Fenster dröhnt der Verkehrslärm. „Dieses Haus kann man nicht normal vermieten. Den Krach hält keiner aus“, gibt Anwalt Astner zu bedenken. „Wozu gibt es Schallschutzfenster“, meinen die Richter.

Nach zehn Minuten hat das Gericht genug gesehen. Die Umgebung wird erkundet. Rechts zwei Wohnanwesen, eine Gärtnerei, links eine Lackiererei. Eine Rentnerin (68) schiebt ihr Radl vorbei: „Wollen die hier scho’ wieder oan Puff eröffnen? Des gibt’s doch nicht. Dann hätten mir wieder Tag und Nacht den Lärm.“

Keine Angst. Das Gericht signalisiert bereits vor Ort: kein grünes Licht fürs Rotlicht.



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