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Donnerstag, 26.01.2012:

Rosenheim / Rotlicht-Milieu findet alternative Standorte außerhalb der Innenstadt

Rosenheim - Das Bestreben der Stadtverwaltung, die Rotlicht-Szene aus dem innerstädtischen Bereich zu verbannen, führt dazu, dass sich die Betriebe nun dort ansiedeln, wo es keine baurechtliche Handhabe gegen sie gibt: in den Gewerbegebieten.


Seit 1989 ist in Städten unter 30.000 Einwohnern Prostitution verboten, in größeren Städten ist sie zulässig, kann aber von der Kommune verboten werden. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen die Betriebe zulassen - damit hat das knapp 63.000 Einwohner zählende Rosenheim ein Alleinstellungsmerkmal zwischen München und Salzburg.

Durch Verordnung, so Rechtsdezernent Hermann Koch, könne man aber Sperrbezirke einrichten. Auf Nachfrage der Redaktion erläuterte Koch, Probleme ergäben sich bei dieser Lösung durch die Gefahr der dann zu hohen Konzentration und durch die Frage, wo man die Grenzen ziehe. Eine weitflächigere Verteilung der Betriebe sei verträglicher.

Gegen die vier Stimmen der anwesenden CSU-Bauausschuss-Mitglieder befürwortete jetzt der Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss den Antrag eines Bauwerbers, zehn Wohneinheiten in der Äußeren Münchener Straße 6a beim Brückenberg zu gewerblichen Einheiten mit bordellähnlicher Nutzung umwidmen zu lassen. Wie Oberbaurat Michael Kettenstock ausführte, bleiben die Wohneinheiten selbstständig. Es werde kein Bordell mit Zentraleingang und gemeinschaftlicher Logistik.

Der Abstimmung war eine längere Diskussion vorausgegangen. Mit allen rechtlich möglichen Mitteln versuche die Verwaltung, dieses Gewerbe aus der Innenstadt hinauszudrängen, so Kettenstock. Diese sei überwiegend Mischgebiet, und dort seien Bordelle baurechtlich nicht zulässig. "Wohl aber bordellähnliche Betriebe und Wohnungsprostitution, sofern nicht eine nennenswerte Wohnbebauung im Umfeld dagegen spricht." Darüber sei jeweils im Einzelfall zu entscheiden.

Vier Betriebe weniger in der Innstraße

Kettenstock verwies darauf, dass der vorliegende Antrag in direktem Zusammenhang mit der Durchsetzung mehrerer Nutzungsuntersagungen entsprechender Einrichtungen in der Innenstadt stehe. In letzter Zeit seien vier Betriebe in der Innstraße aufgegeben worden. Zwei wurden auf dem Klageweg geschlossen, einer vom Hauseigentümer gekündigt und ein vierter habe laut Kettenstock von selbst aufgehört.

CSU-Fraktionsvorsitzender Herbert Borrmann erklärte seine Ablehnung des Antrages: "Rosenheim ist ohnehin schon Marktführer dieses Gewerbes in der Region. Eine weitere Ausbreitung ist bedenklich." Im Übrigen sei in diesem Zusammenhang die Landesgesetzgebung gefordert, eine Obergrenze zu definieren. Borrman fragte nach, wieviel genehmigte Bordellbetriebe es in Rosenheim gebe. "Eineinhalb - der Halbe ist ein Betrieb, für den 1975 ein Haus zu eindeutigen Zwecken in Zimmerappartements und mit üblichen Gemeinschaftsräumen aufgeteilt wurde. Aber der Begriff der Bordellnutzung taucht in keinem der damaligen amtlichen Schriftstücke auf, sondern immer nur der 'Umbau'", antwortete Kettenstock.

Die Verwaltung, so erläuterte der Oberbaurat gegenüber der OVB-Redaktion, gehe gemeinsam mit der Polizei davon aus, dass es in der Stadt zwischen 22 und 24 Bordelle, bordellähnliche Betriebe - Letztere heißen im Polizeijargon "Terminwohnungen" - und Fälle von Wohnungsprostitution gibt. "Das ändert sich aber laufend", weiß Kettenstock. Man versuche, die Ansiedlung baurechtlich zu verhindern und die nicht genehmigten Betriebe auf dem Klageweg zu schließen. "Aber da kommen wir personell kaum hinterher." Der übliche Ablauf gestalte sich so: Anzeige von Mitbewohnern wegen Verdachts auf Wohnungsprostitution, Untersagung des Betriebs mit Androhung von Zwangsgeld, Widerspruch des Betreibers, Klage, Urteil im Sinne der Stadt, Umzug der Akteure an einen anderen illegalen Standort - und alles beginnt von vorne.

Kettenstock erklärte in der Sitzung, der vorliegende Antrag könne baurechtlich nicht untersagt werden, da es sich um das einzige Wohngebäude dort handele. Die nähere Umgebung des betreffenden Grundstücks sei ausschließlich durch gewerbe- und industrietypische Nutzungen geprägt, ein Bordell oder bordellähnlicher Betrieb hier zulässig.

Der Antragsteller beabsichtigt zudem, das ebenfalls in zweiter Reihe liegende Grundstück, auf dem das Nachbarhaus 8a steht, mit dem Grundstück 6a zu verschmelzen, da Ersteres über eine eigene Erschließung zur Münchener Straße verfügt. Im Gebäude befinden sich nach Kenntnisstand der Verwaltung "Terminwohnungen", nach baurechtlicher Beurteilung ebenfalls ein bisher nicht genehmigter bordellähnlicher Betrieb.

"Wir können gesellschaftliche Probleme nicht mithilfe des Baurechts lösen", meinte Kettenstock abschließend.



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