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Mittwoch, 07.12.2011:

Sozialbetreuer wollte Prostituierte mit Waffengewalt retten

Westerburg - Die Liebe zu einer Prostituierten brachte einen 51-jährigen ehemaligen Sozialbetreuer für ein ganzes Jahr ins Gefängnis. Er wollte die Frau aus dem Milieu „retten“. Der einzige Haken dabei: Die Liebesdame wollte gar nicht gerettet werden.


Da soll er die Prostituierte mit einer Waffe bedroht und sie ihrer Freiheit beraubt haben, so die Staatsanwaltschaft. Ein Strafrichter am Amtsgericht in Westerburg verurteilte den Angeklagten jetzt – knapp zwei Jahre nach dem Geschehen – zu einer zweijährigen Haftstrafe.

Da der Mann bereits seit einem Jahr hinter Gitter saß, wurde ihm für das weitere Jahr eine Bewährungschance eingeräumt. Das Gericht sah in dem Angeklagten eine Person, die durch das Schicksal aus der Bahn geworfen wurde. Zudem sei der 51-Jährige nicht als gefährlicher Straftäter einzustufen gewesen, hieß es.

Bis vor wenigen Jahren noch führte der Sozialbetreuer ein ganz normales bürgerliches Leben. Er ging einer geregelten Arbeit nach, zahlte brav seine Steuern. Doch dann kam die Scheidung, sein Haus brannte ab, und er verlor zu allem Übel auch noch seinen Arbeitsplatz. Halt suchte er offenbar in dieser Lebenskrise bei einer Prostituierten. Er verliebte sich, wollte die Frau gegen ihren Willen aus dem Milieu holen. Damit nahmen die Ereignisse ihren Lauf.

Schreckschusswaffe im Gepäck

Am ersten Weihnachtsfeiertag des Jahres 2009 suchte er seine Angebetete in deren Wohnung auf, obwohl ein Beschluss des Amtsgerichtes Westerburg vorlag, wonach er sich der Wohnung der Prostituierten in einem Umkreis von 20 Metern nicht nähern durfte. Im Gepäck hatte der ehemalige Sozialbetreuer eine Schreckschusswaffe.

Er trat die Wohnungstür ein und traf im Flur auf einen Mann, auf den er sofort einen Schuss abgab. Dann ging er zum Badezimmer, wo sich zu diesem Zeitpunkt die Prostituierte aufhielt. Nachdem diese sich weigerte, das Bad zu verlassen, zerrte der 51-Jährige sie unter Waffengewalt heraus. Als der Angeklagte die Frau für einen Augenblick losließ, versuchte sie zu flüchten. Daraufhin schoss der Eindringling auch auf sie, wodurch die Frau Verbrennungen am Hals erlitt.

Etwa ein halbes Jahr später stieg der 51-Jährige in das Haus der Eltern der Prostituierten ein. Aus einem Bücherschrank ließ er 550 Euro mitgehen. Um den Eheleuten zu schaden, entfernte der Sozialbetreuer im Badezimmer den Brausekopf eines Duschschlauches und drehte den Wasserhahn auf. Das Wasser sickerte bis in den Keller.

 

Er bereute und bedauerte seine Tat

Der Mann, der unter laufender Bewährung steht, befand sich wegen Fluchtgefahr ein Jahr lang in Untersuchungshaft. Ein erster Verhandlungstermin am Amtsgericht in Westerburg war vertagt worden. Der Angeklagte zeigte sich voll geständig. Er bereue und bedauere zutiefst, sagte er vor Gericht. In der Justizvollzugsanstalt versuchte er sich die Pulsadern aufzuschneiden und war daraufhin für mehrere Tage in eine Überwachungszelle verlegt worden.
Ein Psychologe attestierte dem 51-Jährigen in einem 140-seitigen Gutachten ein ausuferndes Helfersyndrom, was aber letztlich seine Schuldfähigkeit nicht beeinträchtige. Eine Unterbringung als gefährlicher Straftäter wurde dem Gericht nicht empfohlen. Als perfide bezeichnete Petra Maria Baldus als Vertreterin der Staatsanwaltschaft das Verhalten des Angeklagten. Sie beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne eine Bewährungschance.
Der Angeklagte ist bereit, aktiv einen Neuanfang zu wagen, erklärte sein Verteidiger, der Westerburger Rechtsanwalt Hubertus Kempf. Er plädierte dafür, den Rest der Strafe von einem Jahr auf Bewährung auszusetzen und den Haftbefehl aufzuheben. Das Gericht folgte dem Antrag. Der Angeklagte muss sich jetzt der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen. Zudem hat er 160 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten und muss sich sofort einen festen Wohnsitz suchen.

„Wir haben es nicht mit einem geborenen Verbrecher zu tun“, erläuterte Strafrichter Hans Helmut Strüder in seiner Urteilsbegründung. Der 51-Jährige habe eine Art Helfersyndrom entwickelt und dabei jedes Maß und Ziel verloren. Als seine Hilfe nicht akzeptiert wurde, reagierte er mit Gewalt. „Der Angeklagte ist ehrlich und reumütig. Es war keine Show, die er hier abgezogen hat. Er hat sich wieder einem bürgerlichen Verhalten angenähert und für sich eine kleine Perspektive entwickelt“, sagte der Richter.

Vier Jahre lang darf sich der 51-Jährige jetzt nichts zu schulden kommen lassen und muss sämtliche Auflagen erfüllen. Der ehemalige Sozialbetreuer verließ den Gerichtssaal als freier Mann. „Ich werde Sie nicht enttäuschen“, sagte er an die Adresse des Richters gerichtet. Den Kontakt zu der Prostituierten hat er nach eigenem Bekunden abgebrochen. Die Schmetterlinge scheinen verflogen.



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