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Freitag, 04.02.2011:

Spanner-Prozess: Vermieter muss Opfern Miete anteilig zurückzahlen

Bizarrer Streit vor Gericht: Ein Vermieter spannte ein junges Pärchen mit einer Minikamera aus – jahrelang. Als das die Mikrofone und Kameras entdeckte, behielt es die Miete ein, zog aus. Daraufhin zog der Vermieter vor Gericht.

Vor Gericht verloren hat ein St. Georgener Vermieter, der in einem bizarren Mietstreit seine Mieter verklagt hatte: Das junge Pärchen hatte einige Monate lang die Miete für seine Drei-Zimmer-Wohnung einbehalten und war ausgezogen, nachdem es im April 2010 in seinem Badezimmer versteckte Minikameras und Mikrofone gefunden hatte – verdächtig ist der Vermieter selbst. Der Fall hatte damals bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Fast noch unglaublicher allerdings war die Fortsetzung. Der Vermieter nämlich zog vor Gericht und forderte von dem Paar Geld zurück: Miete, Entschädigung für entgangene Miete, Schadenersatz für eine kaputte Glastrennwand in der Badewanne und Kostenbeteiligung an Renovierungen, insgesamt rund 12 000 Euro. Das Paar konterte mit einer Gegenklage: Der Vermieter solle die komplette Miete herausrücken, die er während zweieinhalb Jahren erhalten hatte plus Rechtsanwaltskosten, insgesamt rund 14 000 Euro.

Aufnahmen sind noch nicht aufgetaucht


Richter Arnd Rukopf entschied nun, der Vermieter müsse dem Paar die Hälfte der 14 000 Euro zurückzahlen, diese ihm im Gegenzug 900 Euro für die kaputte Glastrennwand erstatten. Ab dem Zeitpunkt aber, als die Kameras entdeckt wurden, habe der Vermieter keinen Anspruch mehr: Zu schwerwiegend erschien dem Gericht "ein derartiger Einbruch in die Intimsphäre eines Mieters".

Im April 2010 hatte das Paar hinter einem vermeintlichen Rohrabschluss über der Badewanne eine verkabelte Kamera samt eigenem Rohrsystem für die Videokabel entdeckt. Die beiden waren schockiert – und als sie die anderen Mieter des Mehrfamilienhauses informierten, fanden sich weitere Kameras, einige sogar mit Mikrofon. Das Kabelsystem der Kameras lief in einem Hausmeisterraum in der Garage zusammen. Die Polizei fand auch Aufzeichnungsgeräte. Installiert hat das alles wahrscheinlich der Vermieter. Bis jetzt sind allerdings noch keine Aufnahmen von Badezimmerszenen aufgetaucht, auch nicht im Internet.

Vermieter bestreitet Tat


Dass der Vermieter seine Hand im Spiel hatte, davon war auch jetzt Richter Rukopf überzeugt; in der Ende Januar veröffentlichten Begründung seines Urteils heißt es: "Das Gericht ist sicher davon überzeugt, dass diese Kamera jedenfalls mit Wissen des Klägers (des Vermieters, d.Red.) und schon vor Einzug der Beklagten (der Mieter) installiert wurde."

Das jedoch bestreitet der Vermieter bis heute: Er habe nur für Sanitärmaßnahmen Leerrohre gelegt, mit den Kameras habe er nichts zu tun, wahrscheinlich hätten die Mieter das selbst installiert. Und dass bei ihm daheim ähnliche Minikameras gefunden worden waren? Er sei ein Sammler, so der Mann. Das hatte er auch bei der Gerichtsverhandlung im Oktober 2010 behauptet, auf einen von Richter Rukopf vorgeschlagenen Vergleich wollte er sich später nicht einlassen. Nun muss er doch zahlen.

"Ich hoffe nur, dass er wirklich keine Aufzeichnungen ins Internet gestellt hat", so Florian Braune, Anwalt des Pärchens. Bis zum 24. Februar hat der Vermieter Zeit, um in Berufung zu gehen. Auch wenn er es nicht tut und der Mietprozess vorbei wäre: Das strafrechtliche Verfahren gegen ihn steht noch an.



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