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Sonntag, 27.06.2010:

Stadt will Bordelle reglementieren

Weil die Zeppelinstadt in Sachen Prostitution nicht mengenmäßig überdurchschnittlich gut dabei ist, sondern sich die Bordelle und bordellartigen Betriebe auch wie Kraut und Rüben übers Stadtgebiet verteilen, will die Verwaltung die Sperrgebiete ändern. Am Montag diskutiert der Gemeinderat über das Thema.

Wer durch Friedrichshafen fährt, dem blinken allerorten rote Herzchen entgegen: „Wir haben hier eine hohe Prostitution“, weiß nicht nur Jürgen Renz, Leiter des Polizeireviers Friedrichshafen. 14 bordellartige Betriebe (das können etwa auch Saunen oder Bars sein, in denen man unter anderem zu einer Prostituierten gehen kann) sind offiziell registriert, mit insgesamt 86 Prostitutionsplätzen. Von diesen Plätzen werden nach Schätzungen der Kripo täglich 50 bis 60 permanent genutzt -- je nach Jahreszeit und Veranstaltungskalender. Wobei laut Renz nicht nur bestimmte Messen, sondern auch die Tatsache, dass Friedrichshafen Touristenstadt ist und im Dreiländereck liegt, für rege Bordellbesuche steht. „Es wäre allerdings weltfremd zu glauben, dass nur Auswärtige diese Einrichtungen nutzen“, fügt der Revierleiter hinzu.

Da in Baden-Württemberg in Städten mit mehr als 35 000 Einwohnern Prostitution grundsätzlich zulässig und Friedrichshafen gemeinsam mit Konstanz die einzige deutsche Stadt am Bodensee ist, die Prostitutionsausübung grundsätzlich erlaubt, gehen beim hiesigen Bauordnungsamt laut Verwaltungsvorlage offenbar ständig immer noch mehr Anfragen von Leuten ein, die ebenfalls ein Bordell hochziehen möchten. Dem will die Stadt nun einen Riegel vorschieben. Verbietet die aktuelle, aus dem Jahr 1984 stammende Sperrgebietsverordnung Prostitution nur in bestimmten Gebieten, will man in einer Neufassung den Spieß umdrehen: Prostitution soll im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich verboten und nur noch in Gewerbegebieten erlaubt sein. Straßenstriche will man gänzlich verbieten. Zwar gibt’s bislang in Friedrichshafen nirgendwo einen Straßenstrich, Renz versteht das Verbot allerdings als vorbeugende Maßnahme. Das Regierungspräsidium Tübingen, welches die jeweiligen Verordnungen erlässt, hat der Stadtverwaltung offensichtlich bereits signalisiert, dass es die Planungen der Kommune mitträgt.

Insbesondere will man damit Prostitution aus Wohngebieten verbannen, nicht zuletzt, damit Jugendliche nicht ständig damit konfrontiert werden. Sowohl die Polizeidirektion Friedrichshafen als auch das Jugendamt des Bodenseekreises unterstützen das Ansinnen der Stadtverwaltung, sei doch mit der Beschränkung der Gebiete, in denen Prostitution erlaubt ist, sowohl „dem Schutz der Jugend als auch dem öffentlichen Anstand gedient“, wie es in der Vorlage für die Gemeinderäte heißt. Zudem will man einer „Überfrachtung der Stadt mit entsprechender Wohnungsprostitution, bordellartigen Betrieben und Bordellen“ entgegen wirken.

Jürgen Renz hofft, dass die Zentralisierung der Rotlichtbezirke etwaige Überprüfungen für die Polizei vor Ort einfacher machen wird, denn: „Um das Milieu herum geschehen viele Straftaten, die man so gar nicht mitbekommt.“ Wohl gebe es immer wieder Streitigkeiten zwischen Freiern und Prostituierten, generell sei in diesem Bereich „das Dunkelfeld aber sehr hoch“.



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