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Donnerstag, 10.06.2010:
Streit im Milieu: Wer zahlt die Schulden?
Ein Konflikt im Fuldaer Bordell-Milieu beschäftigte am Mittwoch das Lauterbacher Amtsgericht: Zwei Männer, deren frühere Freundschaft in die Brüche gegangen war, stritten um die Rückzahlungen von geliehenen 20.000 Euro.
Der Angeklagte, ein 47-Jähriger aus Neuhof, der mit seiner Ehefrau ein Bordell im Fuldaer Stadtgebiet betreibt und zudem Wohnungen vermietet, in denen Damen käuflichen Sex anbieten, hatte sich im Jahr 2008 einen Tag vor Heiligabend von einem 61 Jahre alten Kompagnon 20.000 Euro geliehen. Das Geld habe er tatsächlich erhalten, räumte der Angeklagte ein. Ort der Übergabe sei aber nicht wie bisher angenommen Grebenhain gewesen (deshalb war das Amtsgericht in Lauterbach zuständig), sondern Neuhof. Richtig sei hingegen auch, dass das Geld bis heute nicht zurückgezahlt worden sei. Ihn treffe allerdings keine Schuld. Denn es sei zwischen den Beteiligten vereinbart gewesen, dass das Geld nicht von dem Angeklagten selbst, sondern von einem weiteren, 40 Jahre alten Geschäftspartner zurück gezahlt werde. Die Wege des Angeklagten und seiner beiden Partner, die heute ein weiteres Etablissement in der Fuldaer Innenstadt betreiben, trennten sich jedoch. Zur Zurückzahlung kam es nicht mehr – auch deshalb, weil der Angeklagte zwischenzeitlich einen Offenbarungseid ablegte.
Gericht: Angeklagter nur gering schuldig
Der 61 Jahre alte Geldgeber zeigte seinen Schuldner wegen Betruges an, denn der 47-Jährige sei von Anfang an nicht zahlungsfähig gewesen. Das Amtsgericht lehnte es ab, sich allzu intensiv mit dem Fall zu beschäftigen. Die früheren Geschäftspartner hätten ihre gegenseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse gekannt, sagte Richter Heiko Kriwald. Zudem sei es auffällig, dass der Gläubiger bislang nicht versucht habe, das Geld vor einem Zivilgericht einzutreiben. Andererseits habe der Angeklagte tatsächlich gegenüber seinen Kompagnons und bei der Abgabe seiner Eidesstattlichen Versicherung falsche Angaben gemacht. Das Gericht sah insgesamt nur eine geringe Schuld bei dem Angeklagten. Gericht und Staatsanwaltschaft boten dem Angeklagten an, das Strafverfahren gegen die Zahlung von 3000 Euro einzustellen. Damit waren der 47-Jährige und sein Verteidiger Friedrich Steinmetz einverstanden.
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