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Sonntag, 13.03.2011:
Tirol / Prostitution Minderjähriger: Freier unter Verdacht
Sex mit minderjährigen Prostituierten aus Marokko sollen einige bekannte Südtiroler gehabt haben – in Bozen. Unter der Koordination von Staatsanwältin Donatella Marchesini ist ihnen die Polizei auf der Spur. Gegen die Freier wird derzeit ermittelt – sie wurden ins Register der Personen, gegen die ermittelt wird, eingetragen.
Bereits im Gefängnis sitzt hingegen eine von drei mutmaßlichen Drahtziehern des Prostituiertenrings.
Weil sie Minderjährige – ihre eigene Tochter und zwei weitere Mädchen – illegal nach Südtirol gebracht und zwei von ihnen zur Prostitution gezwungen haben soll, hat die Polizei vergangene Woche eine Frau aus Marokko verhaftet. Nach weiteren zwei Personen – einer Frau und einem Mann – wird gefahndet.
Es wird vermutet, dass sie sich in Marokko aufhalten. Angeblich wollten sie dort weitere Mädchen holen. Nach Bekanntwerden der Festnahme ihrer mutmaßlichen Komplizin werden sie auch dort bleiben, um sich dem Zugriff durch die Polizei zu entziehen.
Ermittelt wird aber auch gegen die Freier – das sieht Artikel 600bis des Strafgesetzbuchs vor.
„Wir müssen aber nachweisen, dass sie wussten, dass die Mädchen minderjährig waren und wir müssen nachweisen, dass sie für Geschlechtsverkehr mit ihnen bezahlt haben“, erklärt Staatsanwältin Donatella Marchesini.
Vom Leitenden Staatsanwalt Guido Rispoli wurde sie damit beauftragt, die offizielle Mitteilung der Staatsanwaltschaft an die Medien zu machen. „Ich bestätige, dass Ermittlungen im Bereich der Prostitution Minderjähriger laufen und dass wir eine Vorbeugehaft verhängt haben, weitere sind zu vollstrecken“, sagte sie. Über Details wolle und werde sie nicht sprechen.
Wie durchsickerte, soll es sich bei den Freiern um bekannte Südtiroler Persönlichkeiten handeln, um Personen im Dunstkreis der Politik, Freiberufler und Unternehmer. Die Liste soll lang sein, gegen einige Freier sollen abgehörte Telefongespräche oder Filmaufnahmen sprechen.
Die Frau, die im Gefängnis sitzt, soll jene Wohnung in der Reschenstraße zur Verfügung haben, in welcher es u. a. zu den sexuellen Handlungen gekommen sein soll. Nicht ausgeschlossen wird nämlich auch, dass andere Orte für die Treffen ausgewählt wurden.
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