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Samstag, 16.04.2011:
Türsteher wegen Menschenhandels verurteilt
Wegen vollendeten und versuchten „schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ hat das Würzburger Landgericht zwei Männer aus Karlstadt und einen aus Würzburg verurteilt. Der Kopf der Gruppe, ein 27-jähriger Ex-Türsteher, muss fünf Jahre ins Gefängnis. Zwei Jahre und acht Monate bekam ein 28-jähriger ehemaliger Schichtleiter und der dritte im Bunde, ein 30-Jähriger Pizzabäcker, kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon.
Die Masche der Männer war immer dieselbe. In einer großen Würzburger Diskothek wurden junge Frauen angesprochen, man versprach ihnen viel Geld, wenn sie bereit seien, sich zu prostituieren. Manche Mädchen, zum Beispiel eine 15-Jährige, dienten sich den Männern auch aus eigener Initiative an. Die „Bewerbung“ der Schülerin wurde zwar nicht angenommen. Aber man notierte sich ihre Telefonnummer und kam noch mal auf sie zurück, als sie älter war.
„Willkommen in der Familie“
Wurde man handelseinig, begrüßten die Männer ihre neuen „Mitarbeiterinnen“ per Handschlag und mit den Worten „Willkommen in der Familie“. Wirklich familiär ging es allerdings nicht zu. Das Versprechen, dass die Huren 60 Prozent ihrer Einnahmen behalten dürfen, wurde nicht gehalten und eine Frau, die in drei Wochen über 100 Freier bediente, sah keinen Cent. Wollten die Prostituierten ihre Arbeit aufgeben, wurden sie bedroht und unter Druck gesetzt.
Der ehemaliger Türsteher habe die Frauen „als sein Eigentum, als seine Dienerinnen“ betrachtet, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Schmitt in der Urteilsbegründung. Für das Gericht ist klar, dass der hoch verschuldete 27-Jährige der Boss der Gruppe war – und dass er den Löwenanteil des Geld einsteckte. Der 28-Jährige, der sich nach eigenen Worten von dem „Gangstergetue“ seines Freundes beeindrucken ließ, bekam nicht viel für seine Dienste. Und der Pizzabäcker, der bei den Mädchen das Interesse an der Prostitution weckte, ging sogar leer aus.
Dass die Freiheitsstrafen nicht höher ausgefallen sind, hätten alle drei Angeklagten ihren Geständnissen zu verdanken, betonte das Gericht. Sie seien gut beraten gewesen, sagte Schmitt zu den Männern und bescheinigte ihren Verteidigern „Qualität und Augenmaß“.
Der Vorsitzende Richter betonte, dass es für alle Prostituierten die Möglichkeit gibt, auszusteigen: „Wenn sie zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.“ Mit Erstaunen nahm das Gericht zur Kenntnis, „mit welcher Blauäugigkeit und Dummheit sich junge Frauen“ ins Rotlichtmilieu begeben. Und es ist der Kammer auch nicht entgangen, dass ein großer Teil der Frauen, die für die Angeklagten angeschafft hatten, sich nach deren Verhaftung weiter verkauften.
Urteile nicht rechtskräftig
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Zu Beginn des Prozesses gab es rechtlich zulässige Gespräche zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Danach garantierte die Kammer den Angeklagten „für den Fall glaubwürdiger Geständnisse“ maximale Freiheitsstrafen von sechs, drei und zweieinhalb Jahren. Der Gesetzgeber verlangt, dass nach solchen „Deals“ Urteile nicht sofort rechtskräftig werden dürfen.
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