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Donnerstag, 08.07.2010:

Wegen Menschenhandels angeklagte Zuhälter schweigen vor Gericht

Die unter anderem wegen Menschenhandels angeklagten Zuhälter aus dem Raum Villingen-Schwenningen haben zum Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Landgericht Konstanz zu den Vorwürfen geschwiegen. Den fünf Männern wird vorgeworfen, von September 2002 bis zu ihrer Festnahme im Juni 2009 mindestens 20 Frauen zur Prostitution gezwungen, sie erpresst und misshandelt zu haben.

Den Männern im Alter von 20 bis 38 Jahren droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Laut Anklage haben die Männer die aus unterschiedlichen Ländern stammenden Frauen, die zum Teil unter 21 Jahre alt waren, systematisch ausgebeutet. Sie hätten systematisch Gewalt angewendet, um den «selbstbestimmten Willen der Frauen zu brechen» und sie «gefügig zu machen», sagte Oberstaatsanwalt Christoph Hettenbach bei Verlesung der Anklageschrift.

Sämtliche Einnahmen mussten die Prostituierten demnach an die jetzt angeklagten Zuhälter abgeben. Zudem wurden sie permanent überwacht und kontrolliert und von den Männern bedroht. Ihre Arbeitszeiten seien ihnen vorgegeben worden, selbst, wenn sie krank gewesen seien, hätten sie weiterarbeiten müssen, sagte Hettenbach. «Zur Demonstration des uneingeschränkten Besitzanspruches wurden ihnen die Namen ihres Zuhälters eintätowiert», führte er weiter aus. Einige Frauen wurden zudem zur Brustvergrößerung und zur Verwendung von gesundheitsgefährdenden Bräunungsmitteln gezwungen.

Die Hauptangeklagten, ein 27-Jähriger aus Bosnien-Herzegowina sowie ein 33-jähriger Deutsch-Rumäne, sitzen in Untersuchungshaft. Sie gelten zusammen mit zwei anderen Männern, die noch mit internationalem Haftbefehl gesucht werden, als Köpfe der Bande. Die anderen drei Angeklagten sind auf freiem Fuß. Alle Angeklagten gehören zur Führungsriege einer streng hierarchisch organisierten bundesweit agierenden Gruppierung an, die ähnlich einer Rockergruppierung aufgebaut ist. Nach der Verlesung der Anklageschrift wurde die Sitzung unterbrochen. Das Gericht zog sich mit Anklage und Verteidigung zurück, um über den Fortgang der Verhandlung sowie die Vorladung von Zeugen zu beraten. Der Prozess soll am Montag (12. Juli; 9.00 Uhr) fortgesetzt werden.



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