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Mittwoch, 15.12.2010:

Zuhälter-Trio hatte über 50 Damen unter Vertrag

Ein klassischer Zuhälterprozess lief gestern am Landesgericht. Zwei Tiroler und ein Kärntner bewachten zahlreiche Damen aus Osteuropa am Südring und stellten Liebesnester zur Verfügung.

Innsbruck – Wer dachte, dass der heimische Zuhälter ausgestorben sei und dieses Geschäft nur noch in den Händen ausländischer Gruppen sei, irrt. Fanden sich doch gestern zwei Tiroler und ein Kärntner vor Strafrichter Norbert Hofer am Landesgericht ein. Staatsanwalt Markus Kitz warf dem Trio vor, dass es weit über 50 Damen östlicher Herkunft nicht nur die Bedingungen der Prostitutionsausübung vorgeschrieben, sondern die Dirnen auch noch ausgenützt hätte. Dem Drittangeklagten legte der Ankläger zudem Kokain­handel und einen Verstoß nach dem Waffengesetz zur Last. Als wäre die bisherige Lebensgeschichte des 48-jährigen Innsbruckers nicht traurig genug: 13 Jahre Haft hatte er schon wegen massiven Drogenhandels zu verbüßen. Medikamentenabhängig wurde er dann letztes Jahr aus der Haft entlassen und wandte sich an einen Freund aus alten Zeiten – einen derzeit inhaftierten stadtbekannten Zuhälter. Der vermittelte seinem Freund dann einen Standplatz am Südring, wo er zwei Ost-Damen für je 70 Euro am Tag bewachen durfte, „um wieder auf die Beine zu kommen“. Freundschaftlich teilte der Innsbrucker in der Zuhälterszene auch Kokain: „Ich hab‘ nie was draufgeschlagen, nur gestreckt, dass mir auch noch was bleibt“, gestand er vor Richter Hofer. Und bezeichnete es als dummes Versehen, dass er den Schlagring auf seinem Kasten nicht schon lange entsorgt hatte. Die Südring- und Wohnungsgeschäfte der zwei Mitangeklagten liefen einstweilen gut, beide machten zudem nicht den strafrechtlich relevanten Fehler, dass sie die Art der Berufsausübung oder bestimmte Freier vorschrieben. So wurde das Trio dann nur wegen normaler Zuhälterei zu milden Strafen von vier Monaten bedingter Haft und 960 Euro, acht Monaten bedingter Haft und 1440 Euro sowie 14 Monaten Haft verurteilt. Lediglich zweimal 5000 Euro und 1500 Euro der Gewinne schöpfte der Staat ab.



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