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Mittwoch, 09.03.2011:
Zuhälter gibt sich vor Gericht lammfromm
Dortmund. „Parkplatz MC Donald an der B1, Mann schlägt Frau“, so lautete der Anruf, der morgens um sechs Uhr bei der Polizei einging. Inzwischen sei der Fahrer davongebraust, hieß es weiter. Die Beamten notierten sich das Kennzeichen – und winkten den Übeltäter dann an der Ausfahrt B 54 heraus.
Gestern wurde der 25-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Bewährung verurteilt. Allerdings nicht wegen Körperverletzung, sondern wegen Trunkenheit im Verkehr, Bedrohung, Beleidigung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Denn was am frühen Morgen des 19. Juli 2009 auf dem Parkplatz geschah, konnte wegen fehlender Anzeige nie ermittelt werden. Dafür aber, wie sich der Mann später bei der Polizei aufführte. Und dafür fand Richter Erhard Heinrichs deutliche Worte: „Eine derartig massive Bedrohung habe ich hier schon lange nicht mehr gehört.“
„Ich werde eure Familien abstechen“
Auf der Anklagebank des Amtsgerichtes gab sich der 25-Jährige an der Seite seines Verteidigers Rainer Köper dagegen lammfromm. Dass er den beiden Beamten Sätze entgegenschleuderte wie „Ich bringe euch um, ich werde euch finden und eure Familien abstechen“, für all das entschuldigte er sich wortreich. „Ich war aufgebracht, weil ich damals doch selbst überfallen wurde“, sagte er jetzt auf der Anklagebank.
Fahrer war betrunken und hatte Hasch im Blut
Tatsächlich hatte er an jenem Morgen einige Platzwunden im Gesicht, die nicht von dem Polizei-Einsatz rührten. Doch mit wem auch immer er damals im Morgengrauen auf dem Parkplatz zu tun hatte – absolut unmissverständlich ist folgender Satz, den der Angeklagte damals der Polizei entgegenschrie. „Ich bin Zuhälter. Die Alte, der ich die Fresse poliert habe, die geht für mich anschaffen. Und kein Richter der Welt bestraft mich, weil ich nicht zurechnungsfähig bin.“
In diesem Punkt irrte der selbstbewusste Mann: Zwar hatte er an jenem Morgen 1,2 Promille Alkohol und Spuren von Hasch im Blut, zusätzlich zu seiner Bewährungsstrafe muss er jetzt aber 2400 Euro Geldbuße an die Staatskasse zahlen. Außerdem verhängte Richter Heinrichs ein Fahrverbot von drei Monaten.
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