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Sonntag, 06.03.2011:
Zwei Prostituierte zu Haftstrafen verurteilt
Wegen Menschenhandels, Vergewaltigung und Zuhälterei haben sich am Freitag drei Personen am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Die beiden Frauen sollen auf Geheiß des Mannes im April 2010 eine damals 17-jährige Rumänin vergewaltigt haben. Sie wurden nichr rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Wegen Menschenhandels, Vergewaltigung und Zuhälterei haben sich am Freitag ein 31-jähriger Rumäne, seine 19-jährige Frau und deren 19-jährige Freundin am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Die beiden Frauen sollen auf Geheiß des Mannes im April 2010 eine damals 17-jährige Rumänin vergewaltigt haben. Die Rumäninnen wurden zu zwei Jahren Haft verurteilt, der Prozess gegen den 31-Jährigen wurde vertagt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die 17-Jährige soll von dem 31-Jährigen zur Prostitution gezwungen worden sein. Er habe ihr gedroht, ihr Gesicht zu zerschneiden, wenn sie nicht endlich Geld bringe. So lautete zumindest ein Anklagepunkt von Staatsanwältin Tanja Kapper. "Das stimmt nicht", so die beiden 19-jährigen Frauen, die beide als Prostituierte in Kärnten arbeiteten. Das Mädchen habe von sich aus in das Milieu wollen, sie hätte es gar nicht erwarten können, endlich 18 zu werden, damit sie in Österreich Geld verdienen könne. Die beiden Frauen hätten das Mädchen auf ihr Geheiß hin defloriert, damit es nicht "irgendein Freier" macht, so argumentierten die Beiden vor dem Schöffensenat mit Richterin Michaela Sanin. "Sie hat bei allem freiwillig mitgemacht", so die Ehefrau des Beschuldigten.
Laut Verteidigung habe die mittlerweile 18-Jährige bei ihren Einvernahmen widersprüchliche Angaben gemacht. "Außerdem hatte sie mit dem 31-Jährigen eine Affäre", sagte ein Zeuge, der extra aus Rumänien anreisen musste. Die Verteidigung ortete in den Vorwürfen Rache für die verschmähte Liebe, der Rumäne habe sich wieder zu seiner Ehefrau bekannt.
Für Sanin waren die Aussagen der Zeugen und des Opfers eindeutig. "Es besteht kein Zweifel, dass der Vorfall unter Gewaltanwendung ausgeführt wurde", begründete die Richterin die Urteile. Die beiden Täterinnen seien auch unter Druck des 31-Jährigen gestanden. "Das ist einfach ein menschenverachtendes Vorgehen", so Sanin. Die Verteidigung der beiden Frauen meldete Berufung an, im Fall des 31-Jährigen werden noch weitere Zeugen geladen.
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